Die Linke stellt Antrag zur Hundesteuer

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Die Hundesteuer gerecht und sozial verträglich machen, fordert Leon Huesmann, Fraktionsprecher der Partei Die Linke im Emsdettener Stadtrat in einem Antrag an den Bürgermeister. Hier der genaue Wortlaut des Antrages:

„…für die Fraktion DIE LINKE stelle ich folgenden Antrag an den Rat der Stadt:
Der Rat beschließt
1) Im vierten Quartal des Jahres 2021 wird der Bestand der tatsächlich in Emsdetten gehaltenen Hunde erhoben.
2) Der § 4 (3) der Hundesteuersatzung wird gestrichen.
3) Die Steuerbefreiung gem. § 3 der Hundesteuersatzung wird um folgenden Absatz ergänzt:
„Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 – 40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 – 46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19 – 27 SGB-II) erhalten sowie für diesen einkommensmäßig
gleichstehende Personen, jedoch nur für einen Hund.“
4) Die Steuerbefreiung gem. § 3 der Hundesteuersatzung wird um folgenden Absatz ergänzt:
„Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde die nachweislich aus dem Tierheim
gerettet wurden, jedoch maximal für ein Jahr.“
5) Die Allgemeine Steuerermäßigung gem. § 4 (1) Hundesteuersatzung wird um c) ergänzt: „Hunde die nachweislich aus dem Tierheim gerettet wurden.“

Begründung:
Das von der Kämmerin dargestellte Auseinanderfallen der tatsächlich in Emsdetten gehaltenen
Hunde von den statistisch zu erwartenden inzidiert eine hohe Anzahl nicht gemeldeter Hunde.
Dies stellt eine vermeintliche Ungerechtigkeit in Form einer Ungleichbehandlung dar.
Die Besteuerung von Hunden muss allerdings stets auch unter Berücksichtigung des sozialen
Wertes des Tieres geschehen. Der Wert steigt meist insbesondere für wirtschaftlich schwache Teile der Gesellschaft. Eine entsprechende Anpassung der Hundesteuersatzung ist daher erforderlich. In diesem Zuge soll, im Sinne des Tierwohls, auch ein Anreiz geschaffen werden, Hunde aus Tierheimen zu retten, statt diese aus der Zucht zu erwerben.“

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