Die grünen „W“ zeigen sich optimistisch bis zuversichtlich

0
633

Nach Einreichung der Klagebegründung Ende Februar zieht das Leitungsteam der Bürgerinitiative für Fairness und Natur – ‚Pro WestumgeBung‘ ein positives Fazit.
„Nachdem bereits im Dezember die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster erhoben worden war konnte nun beim Verwaltungsgericht in Münster fristgerecht die notwendige Klagebegründung für den Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) eingereicht werden“ teilt Christian Sorge, einer der Sprecher der Initiative, mit.

Beteiligt waren neben dem federführenden Anwalt Dr. Frank Niederstadt (Hannover) noch zwei weitere anerkannte, qualifizierte und bundesweit tätige Fachbüros für die Themen Verkehr und Artenschutz. Deren fachliche Überprüfung der Unterlagen bestätigte die vorhandenen Zweifel an der Qualität des Planfeststellungsbeschlusses für beide Themenbereiche überdeutlich. So konnten die Schlussfolgerungen, die die Basis für die Planfeststellung der seit Jahrzehnten umstrittenen Straße bilden, an vielen Stellen widerlegt werden.

Nach Durchsicht mehrerer Tausend Seiten Akten wurde klar, dass an vielen Stellen nicht nur unsauber gearbeitet worden war, sondern bemerkenswerte fachliche Fehler enthalten sind. „Die Datengrundlagen für Verkehr und Artenschutz sind veraltet. Dies führt schon beim Thema Verkehr, bei Prognosen und Berechnungen einer Entlastungswirkung der sogenannten Westumgehung K53n, zu grundlegend falschen Ergebnissen. Und dies auch deswegen, weil zusätzlich fehlerhaft gerechnet wurde“ wird Sorge deutlich. Letztlich, so das Fazit des Fachanwalts, kann auf Basis der ausgewerteten Unterlagen des Projektträgers Kreis Steinfurt die Notwendigkeit des Straßenneubaus nicht nachgewiesen werden.
Gisbert Lütke vom NABU zeigt sich ebenso überzeugt, dass die neue naturschutzfachliche Stellungnahme überdeutlich die schwache fachliche Qualität und mangelnde Expertise der vom Kreis Steinfurt beauftragten und seit Jahren unverändert tätigen Planungsbüros herausarbeitet. „Fachliche Aspekte wie funktional zusammenhängende Biotope wurden offenbar gezielt ignoriert, vorhandene Vorkommen geschützter Arten wie Steinkauz und Mopsfledermaus falsch verortet und bekannte Bestände nicht ausreichend berücksichtigt“, so Lütke. Viele der Fehler lägen auf der Hand und seien nur dadurch erklärbar, dass sie entweder vom Projektträger geduldet wurden oder aber nicht mit einer fachlich tiefgehenden Überprüfung gerechnet worden war.

„Natur und Verkehr sind verbundene Themen“ sagt Sorge und nennt ein Beispiel: „Die bisherige K53 im Streckenverlauf Silberweg – Taubenstraße – Lerchenfeld – Reckenfelder Straße hat eine Länge von fünf Kilometern. Für diese Strecke hat die Polizei auf Nachfrage Unfallzahlen angegeben. Aus dieser Gesamtzahl (127 Unfälle auf fünf Kilometern in zehn Jahren) wird seitens des Kreises geschlussfolgert, es handele sich um einen Unfallschwerpunkt – als wäre die Gesamtstrecke eine einzige Kreuzung.“ Aus Sicht des Projektträgers sei damit die ‚öffentliche Sicherheit‘ gefährdet, und somit eine Ausnahme vom Artenschutz zu rechtfertigen.

Dem sei aber nicht so, vielmehr seien es doch Steinkauz und vor allem die streng geschützte Mopsfledermaus als eine der zwölf heimischen Fledermäuse, die neben vielen anderen Arten einen Hinweis darauf geben, wie wertvoll und einzigartig der Naturraum im Westen des Stadtgebietes sei. „In Emsdetten handelt es sich um eine von insgesamt nur drei bekannten sogenannten Wochenstuben in NRW, in denen die fliegenden Kleinsäugetiere sich vermehren und in einem Radius von bis zu acht Kilometern Nahrung jagen“ so Lütke.

„Unser ausdrücklicher Dank gilt den Spenderinnen und Spendern, die die Verbandsklage durch den NABU erst möglich gemacht haben“ zeigen sich Lütke und Sorge dankbar. Für Anwalt und Fachbüros seien bislang Kosten in Höhe von knapp 20.000 € entstanden. Die Spendensummen lagen zwischen 5 Euro bis hin zu 4.000 Euro. „Wir haben nach unserem Spendenaufruf deutlich den Rückhalt aus breiten Teilen der Bevölkerung gespürt für unser gemeinsames Thema, den Schutz der Natur, der Kulturlandschaft und unseres Naherholungsraumes am Rande der Stadt. Danke dafür!“

Die Klage liegt nun beim Verwaltungsgericht, was sich in den nächsten Monaten und Jahren mit dem Projekt, seinem Planfeststellungsbeschluss und der Klagebegründung auseinandersetzen wird. Erst danach wird deutlich werden, wie es um die benötigten Grundstücke steht. „Stand heute sind noch immer 30 Eigentümerinnen und Eigentümer nicht bereit, sich von insgesamt etwa 60 Flächen für das Projekt zu trennen“ so Walter Schölling aus dem Sprecherteam der Initiative. Ob es zu Enteignungen kommen soll oder werde, dazu haben sich weder der Kreis Steinfurt noch die Politik in Emsdetten bislang geäußert.

„Wir sind optimistisch und zuversichtlich, dass die Klage des NABU vor dem Verwaltungsgericht Erfolg haben wird, denn an der Summe der von den Fachbüros nachgewiesenen fachlichen Fehler wird auch das Verwaltungsgericht kaum vorbeisehen können“ sind sich die Beteiligten auf Seiten der Initiative für Fairness und Natur – Pro WestumgeBung einig.

Kommentieren Sie den Artikel

Die Kommentare werden erst nach Prüfung freigeschaltet. Kommentare ohne Hinweis auf den Verfasser (vollständiger Klarname) oder gar mit vorsätzlich falscher E-Mail-Adresse werden nicht veröffentlicht! Wir bitten Sie, bei Ihren Kommentaren sachlich zu bleiben und sich einer angemessenen Formulierung zu bedienen.

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Danke für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellst möglich bearbeiten.