Die erste Sitzung des neuen Stadtrates am Donnerstag

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„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ – Mit diesen Worten wird sich Oliver Kellner am Donnerstag, 05. November verpflichten. Anschließend wird er vom Altersvorsitzenden, Ratsmitglied Christian Erfling, die Amtskette überreicht bekommen.

Die erste Amtshandlung des neuen Bürgermeisters wird dann sein, die neuen Ratsmitglieder zu verpflichten. Und dann geht es auch schon ins Tagesgeschäft über: Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vor der Kommunalwahl, einige Fraktionen haben bereits Anträge eingereicht, auf die wir an dieser Stelle auch noch eingehen werden. Die Fraktionen haben bzw. werden sich darauf einigen, dass die bisherige Ausschussstruktur und Zuständigkeitsbereiche in einigen Punkten geändert werden. Die Stellvertreter*innen des Bürgermeisters werden gewählt und verpflichtet.

Die Bildung und Besetzung (sowie Wahl der Vorsitzenden…) der Fachausschüsse wird wohl umfangreichster Tagesordnungspunkt werden. Nach dem Verwaltungsvorschlag gibt es künftig 13 Ausschüsse und vier Beiräte:

I. Pflichtausschüsse

  1. Haupt-, Finanz- und Steuerungssausschuss zugleich Finanzausschuss und zuständig für Personal- und Gebührenangelegenheiten; 15 Mitglieder sowie BM als Vorsitzenden
  2. Rechnungsprüfungsausschuss mit 11 Mitgliedern
  3. Wahlausschuss mit 11 Mitgliedern (10 Beisitzer + Wahlleiter als Vorsitzender)
  4. Wahlprüfungsausschuss zur Vorprüfung für den Beschluss des Rates über Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Kommunalwahl; 11 Mitglieder

II. bedingte Pflichtausschüsse

  1. Jugendhilfeausschuss mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern (davon 3 auf Vorschlag der Jugendverbände, 3 auf Vorschlag der anerkannten freien Träger der Jugenwohlfahrt und 9 Mitglieder des Rates oder in der Jugendwohlfahrt erfahrenen Personen. Zumindest Vorsitzende/r und stellvertretende/r Vorsitzende/r müssen Ratsmitglieder sein
  2. Betriebsausschuss des Abwasserwerkes mit 17 stimmberechtigten Mitgliedern, davon maximal 8 sachkundige Bürger*innen
  3. Umlegungsausschuss mit 2 stimmberechtigten Mitgliedern

III. Freiwillige Ausschüsse

  1. Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Wohnen  mit 17 stimmberechtigten Mitgliedern, davon max. 8 sachkundige Bürger*innen; Ferner sollen dem Ausschuss als sachkundige Einwohner*innen (beratende aber nicht stimmberechtigte Mitglieder) je eine Vertretung der EMSIG, der Initiative Emsdetten.Einfach.Machen sowie des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates angehören.
  2. Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität  mit 17 stimmberechtigten Mitgliedern, davon max. 8 sachkundige Bürger*innen; Ferner sollen dem Ausschuss als sachkundige Einwohner*innen (beratende aber nicht stimmberechtigte Mitglieder) je eine Vertretung der Umweltverbände Emsdetten sowie des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates angehören.
    Der Bezirksverband der Emsdettener Kleingärtner hatte einen Antrag gestellt, ebenfalls mit einem beratendem Mitglied dem Ausschuss zugehören zu wollen, ebenso die Initiative Emsdettener Unternehmer. Über diese Anträge wird der Ausschuss entscheiden.
  3. Ausschuss für Infrastruktur  mit 17 stimmberechtigten Mitgliedern, davon max. 8 sachkundige Bürger*innen; Ferner sollen dem Ausschuss als sachkundige Einwohner*innen (beratende aber nicht stimmberechtigte Mitglieder) je eine Vertretung des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates angehören
  4. Ausschuss für Schule und Bildung  mit 17 stimmberechtigten Mitgliedern, davon max. 8 sachkundige Bürger*innen; Ferner sollen dem Ausschuss als sachkundige Einwohner*innen (beratende aber nicht stimmberechtigte Mitglieder) je eine Vertretung der kath. und ev. Kirchengemeinde Emsdetten sowie des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates angehören
  5. Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit  mit 17 stimmberechtigten Mitgliedern, davon max. 8 sachkundige Bürger*innen; Ferner soll dem Ausschuss als sachkundige Einwohner*innen (beratende aber nicht stimmberechtigte Mitglieder) je eine Vertretung des Stadtsportverbandes, des Heimatbundes, der Vereinigten Schützengesellschaften sowie des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates angehören.
  6. Ausschuss für Soziales, Familie, Senioren und Arbeit  mit 17 stimmberechtigten Mitgliedern, davon max. 8 sachkundige Bürger*innen; Ferner sollen dem Ausschuss als sachkundige Einwohner*innen (beratende aber nicht stimmberechtigte Mitglieder je eine Vertretung des AK Altenarbeit, der Behinderten-Vereinigungen, der Wohlfahrtsverbände sowie des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates angehören

IV. Beiräte

  1. Beirat für Integration und Migration   Vorsitz durch den Bürgermeister
  2. Beirat für Menschen mit Behinderung    13 Mitglieder
  3. Seniorenbeirat   13 Mitglieder
  4. Fachbeirat Digitalisierung   je eine von den Fraktionen benannte Person

Darüber hinaus müssen noch Vertreter*innen gewählt werden für

  • Zweckverband Volkshochschule Emsdetten / Greven / Saerbeck
  • Zweckverband Musikschule Greven / Emsdetten / Saerbeck
  • Zweckverband VerbundSparkasse Emsdetten-Ochtrup
  • Aufsichtsrat Stadtwerke Emsdetten
  • Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW
  • EUREGIO-Verbandsversammlung
  • Delegiertenversammlung des Rates der Gemeineden und Regionen Europas
  • Verkehrsverein Emsdetten
  • Galerie Münsterland
  • Lärmschutzkommission FMO

Der Bürgermeister ist als Vertreter in weiteren 34 Vereinen (z.B. Städtepartnerschaftsverein, Jagdgenossenschaft, kommunaler Arbeitgeberverband, Wohnungsgenossenschaft, Zentrum f. Arbeitsmedizin….) Mitglied, kann sich hier aber jeweils durch Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung vertreten lassen.

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