Coronavirus: Landesregierung NRW beschließt Maskenpflicht ab dem 27. April Im ÖPNV und im Einzelhandel muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden

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Einige Bundesländer haben sie bereits eingeführt – nun hat auch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen beschlossen, dass ab Montag, 27. April, landesweit im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden müssen. Zulässig sind sogenannte Alltagsmasken oder auch ein Schal. Dadurch soll, neben den geltenden Hygienemaßnahmen, das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus weiter reduziert werden.

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung sich zu diesem einheitlichen Vorgehen entschlossen hat. Denn das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist aus Sicht des Krisenstabs nur wirksam und die Akzeptanz in der Bevölkerung nur dann zu erreichen, wenn dies flächendeckend geschieht“, sagt Kreisdirektor und Krisenstabsleiter Dr. Martin Sommer.

Mit der Frist bis Montag wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen laut Landesregierung die nötige Zeit gegeben, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gelte weiterhin die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger, im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen haben die Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland die Maskenpflicht beschlossen. Da auch Bremen als letztes Bundesland nachgezogen hat, haben nun alle 16 Bundesländer eine verpflichtende Regelung getroffen

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