· Prüfung zusätzlicher Schutzmaßnahmen ab einer 7-Tages-Inzidenz über 200
Corona-Schutzverordnung im ganzen Wortlaut
Die neue Coronaschutzverordnung von Donnerstag, 07. Januar 2021, gilt ab Montag, 11. Januar 2021 und sorgt für eine Verlängerung des aktuellen Lockdowns bis Sonntag, 31. Januar 2021. Weitere Verschärfungen betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen.
So wurde entschieden, dass Personen eines Haushaltes im öffentlichen Raum nur noch Kontakt mit höchstens einer Person eines anderen Haushaltes haben dürfen. Letztere darf „von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden“.
Sollte die 7-Tages-Inzidenz einen Wert von 200 überschreiten, wird der Aufenthaltsradius nicht, wie zunächst diskutiert, per se auf 15 Kilometer beschränkt. Stattdessen gibt die Coronaschutzverordnung in diesem Fall vor, dass Kreise und kreisfreie Städte die Erforderlichkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen prüfen und diese im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anordnen.
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