Corona-Notbremse hat auch Auswirkung auf standesamtliche Trauungen

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Hochzeitspläne vorm Trauzimmer von Hof Deitmar

Die aktuell geltende bundesweite Corona-Notbremse wirkt sich auch auf die standesamtlichen Eheschließungen in Emsdetten aus. Ab sofort dürfen das Brautpaar maximal zwei weitere Personen begleiten. Zusammen mit der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten dürfen sich nur noch fünf Personen zeitgleich im Standesamt aufhalten. Das Infektionsgeschehen lässt es zudem derzeit leider auch nicht zu, dass sich vor dem Standesamt zahlreiche Gratulanten aufhalten. Auf ein Zusammentreffen vor dem Standesamt sowie auf eine Feier im privaten Raum muss aufgrund der geltenden Corona-Vorschriften aktuell leider verzichtet werden. Die 5-Personen-Regel gilt zunächst bis zum 31. Mai 2021. Alle Brautpaare, die bereits einen Termin für ihre Eheschließung haben, werden vom Emsdettener Standesamt telefonisch über die neue Regelung informiert.

Aufgrund des rasanten Anstieges der Infektionszahlen muss leider eine Reduzierung der anwesenden Personen im Standesamt erfolgen. Auch viele andere Kommunen im Umkreis haben ihre Regelungen dahingehend angepasst. Sollte der Inzidenz-Wert wieder eindeutig und über einen längeren Zeitraum sinken, können die Regelungen wieder gelockert werden. Die Stadt Emsdetten bittet um Verständnis.

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