Corona-Krisenstab des Kreises von der Spontanentscheidung des Landes überrascht

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Völlig überraschend erreichte den Corona-Krisenstab des Kreises Steinfurt am Wochenende die Verordnung des Landes NRW mit dem Hinweis, dass ab Montag, 3. Mai, gegen Corona Geimpfte und von Corona Genesene mehr Rechte erhalten. Sie werden mit negativ Getesteten gleichgestellt. Heißt: Wer geimpft ist oder bereits mit dem Virus infiziert war, hat ab heute mehr Freiheiten.

Im Wortlaut heißt es auf der Internetseite des Landes: „Demgemäß ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses beispielsweise bei dem so genannten „Click and Meet“ im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen. Ebenso angepasst wurden die Coronabetreuungsverordnung und die Coronaeinreiseverordnung, so dass auch die Testpflicht in Schulen und das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen. Die Regelungen gelten ab Montag, 3. Mai 2021.“

Für Dr. Karlheinz Fuchs, den Leiter der Corona-Stabsstelle des Kreises, ist das Informationsverhalten des Landes nur schwer nachvollziehbar: „Wir bedauern die Form der erneut ansatzlosen Informationsvermittlung durch das Land NRW, die den Krisenstab zum wiederholten Mal vor besondere Herausforderungen gestellt hat. Kürzlich war aus der Landesregierung noch zu hören, dass bundeseinheitlich gehandelt werden soll. Bedingt durch die Landesentscheidungen am Wochenende fehlen die weiteren Informationen, wie mit der neuen Situation umzugehen ist. Wir können die diesbezüglich auf uns einströmenden Fragen aus Bevölkerung und Unternehmen nicht ausreichend beantworten.“

Hinweise zum Thema hat das Land auf seiner Internetseite unter www.land.nrw veröffentlicht.

Das Land hat eine Bürger-Hotline geschaltet, Telefon 0211 / 9119-1001.

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