Briefwahl ab sofort möglich – Wahlbüro extern eingerichtet

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(Foto: Manfred Schwegmann)

Am Sonntag, 13. September 2020, wählen Emsdettens Bürgerinnen und Bürger einen neuen Stadtrat, einen neuen Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin, einen neuen Kreistag sowie einen neuen Landrat oder eine Landrätin. Der Brief mit der Wahlbenachrichtigung wird in diesen Tagen an alle wahlberechtigten Emsdettenerinnen und Emsdettener versandt.

Wer am Wahltag verhindert ist oder das Wahllokal in Zeiten von Corona zur Reduzierung persönlicher Kontakte nicht aufsuchen möchte, kann ab sofort seine Stimme per Briefwahl abgeben. Hierzu bestehen mehrere Möglichkeiten:

  • Beantragung der Briefwahlunterlagen über die Homepage der Stadt Emsdetten unter emsdetten.de/wahlen.
  • Beantragung über den QR-Code oben rechts auf der Wahlbenachrichtigung: Dazu muss der QR-Code mit Hilfe der Kamera eines Smart-Phones oder Tablets geöffnet werden. Es erfolgt dann die Weiterleitung auf die entsprechende Internet-Seite der Stadt Emsdetten.
  • Beantragung per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses: Hierzu kann der Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens genutzt werden.
  • Beantragung per E-Mail: Hierzu kann ebenfalls der Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens ausgefüllt, beide Seiten des Briefes eingescannt oder abfotografiert werden und per E-Mail an die Stadt Emsdetten übermittelt werden.
  • Beantragung im Briefwahlbüro in den Räumlichkeiten Am Markt 9-10 (ehemals Otremba). Wegen der Zugangsbeschränkungen im Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie befindet sich das Briefwahlbüro in diesem Jahr außerhalb des Rathauses. Außerdem kann in den Räumlichkeiten des ehemaligen Ladenlokals Otremba die Einhaltung der gebotenen Abstandsregeln besser gewährleistet werden.Das Wahlbüro in den Räumlichkeiten Am Markt 9-10 (ehemals Otremba) ist ab sofort geöffnet zu den folgenden Zeiten:
    – montags bis donnerstags:
    8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr – 16.30 Uhr
    – freitags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
    – Freitag, 11. September 2020:
    8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 UhrBei der Beantragung im Briefwahlbüro können die Briefwahlunterlagen auch gleich ausgefüllt und somit die Briefwahl direkt durchgeführt werden. Hierfür müssen die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument mitgebracht werden.

    Hinweis: Im Briefwahlbüro besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Tragen einer Mund-Nasen-Maske wird zum Schutz aller Personen aber dringend empfohlen.

Der Brief mit der Wahlbenachrichtigung geht in diesen Tagen allen Wählerinnen und Wählern zu. Wer bis zum 23. August 2020 keine Benachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich telefonisch unter der Nummer 02572/922-345 oder per Mail unter wahlbuero1@emsdetten.de zu melden.

Wer Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl beantragt, sollte dies auch gleich für eine eventuelle Stichwahl am 27. September erledigen, sofern er jetzt schon weiß, dass er dann seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben kann. So bekommt er nach dem 16. September automatisch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zugesandt.

Wichtig: Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl müssen bis spätestens Sonntag, 13. September 2020, um 16.00 Uhr im Emsdettener Rathaus eingehen!

Die Rücksendung des roten Briefwahlumschlages über den Postweg ist bei Versand innerhalb von Deutschland kostenlos. Der rote Brief kann natürlich auch in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Briefwahlunterlagen können auf entsprechenden Wunsch auch an Urlaubsadressen gesandt werden. Bei einer Rücksendung aus dem Ausland muss der Brief jedoch zu den im Absende-Land geltenden Bedingungen ausreichend frankiert werden. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefes im Rathaus trägt der Wähler bzw. die Wählerin. Verspätet eingegangene Wahlbriefe dürfen nicht berücksichtigt werden.

Beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen ist insbesondere zu beachten, dass der Wahlschein vom Wähler bzw. der Wählerin unterschrieben werden muss und sich in dem blauen Umschlag nur die vier Stimmzettel befinden dürfen. Der blaue Umschlag ist dann zusammen mit dem Wahlschein, den der Wähler zugesandt bekommen hat, in den roten Umschlag zu stecken. Beide Umschläge müssen verschlossen bzw. zugeklebt werden.

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