Bedeutet „Fahrräder frei“ auf einem Fußgängerweg automatisch „Radweg“?

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Rheinhild Thamm-Krake berichtet uns in einem Leserbrief von einer selbst gemachten Erfahrung, die aber durchaus kein Einzelfall ist. Hier der genaue, ungekürzte, Wortlaut:

Vor einigen Tagen ging ich mit  einer Freundin auf dem Mittelstreifen des Grünrings spazieren, als uns ein älterer Herr auf dem Fahrrad in hoher Geschwindigkeit hinter uns mit energischem Klingeln kundtat, dass wir zur Seite gehen sollen, weil er vorbei wollte. Ich rief ihm zu: „Fußgängerweg“, worauf er antwortete: „gar nicht, Fahrradweg!“. Gleichzeitig  wies er mit dem Finger auf das rechteckige weiße Schild, auf dem „Fahrräder frei“ zu lesen  ist.

Im Straßenverkehr begegnen uns zahlreiche Schilder, die wichtige Hinweise für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger geben. Zwei dieser Schilder, die auf den ersten Blick vielleicht verwirrend wirken, sind die Kombination aus einem runden blauen Schild mit weißen Personen und einem weißen eckigen Schild mit einem Fahrrad und dem Wort „frei“. Doch was bedeuten diese Zeichen genau?

(Foto: privat)

Das runde blaue Schild mit weißen Personen

Das runde, blaue Schild zeigt in der Regel eine Gruppe von Personen, meist Fußgänger oder Fußgängerzonen. Es signalisiert, dass der Bereich für Fußgänger reserviert ist oder dass hier besondere Vorsicht geboten ist. Solche Schilder werden häufig in Fußgängerzonen, an Schulwegen oder in verkehrsberuhigten Bereichen eingesetzt, um den Verkehrsfluss zu lenken und die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten.

Das weiße eckige Schild mit Fahrrad und „frei“

Das darunter befindliche weiße, eckige Schild mit einem Fahrrad und dem Wort „frei“ weist Radfahrer darauf hin, dass sie in diesem Bereich erlaubt sind. Es signalisiert, dass Radfahren hier gestattet ist, auch wenn es sich um eine Zone handelt, die sonst für den Autoverkehr gesperrt sein könnte. Das Wort „frei“ unterstreicht, dass Radfahrer in diesem Abschnitt ohne Einschränkung unterwegs sein dürfen.

Was bedeutet die Kombination?

Zusammen ergeben diese Schilder, dass der Bereich für Fußgänger reserviert ist, Radfahrer jedoch ebenfalls erlaubt sind. Radfahrer sollten hier vorsichtig sein und Rücksicht auf die Fußgänger nehmen. Für Fußgänger ist es wichtig, auf Radfahrer zu achten, um Unfälle zu vermeiden.

Verhaltensweise?

Wenn Sie diese Schilder sehen, wissen Sie, dass Sie sich in einer Zone befinden, in der Fußgänger Vorrang haben, Radfahrer aber ebenfalls erlaubt sind – stets mit gegenseitiger Rücksichtnahme!

9 Kommentare

  1. Sehr gut beschrieben. Gut das es für alles Schilder gibt. Warum man für die Innenstadt bis Mitte August warten muss bleibt ein Rätsel.

  2. Das ist ein schöner Artikel und auch gut erklärt.
    Aber es wird sich nichts ändern die Radfahrer werden trotzdem weiter rasen mit E Bike oder Standart Fahrrad auf den Wegen Grünring Westring ect.
    Selbst an den Kreuzungen meinen Radfahrer vorfahrt zu haben. Das rechts vor links ist nur für die Autofahrer nicht Fussgängerweg.
    Wenn ich dann mitbekomme das Eltern ihren Kindern sagen das sie vorfahrt haben schlage Alarmglocken bei mir.
    Vielleicht wird es besser oder nicht ansonsten einfach vorsichtig sein.

  3. Soweit gut erklärt. Es bleibt noch die Sichtweise der Autofahrer offen, ob der Fahrradfahrer nun diesen „Weg“ benutzen muss oder darf.

    • Bei der Kombination „Gehweg/Radfahrer frei“ darf ein Radfahrer dort fahren, muss es aber nicht. Autofahrer müssen Radfahrer auf der Straße also dulden. Schnellen Radfahrern empfehle ich dort auch zu fahren, weil sie auf dem Gehweg Schrittgeschwindigkeit fahrenden müssten. Bei benutzungspflichtigen Radwegen (Schild mit dem Fahrrad auf dem blauen Grund) muss ein Radfahrer dort fahren und darf nicht auf die Straße. Dann gibt es noch die Wege, auf denen neben dem grau gepflasterten Gehweg der rote Radweg verläuft (zB bei Tecki). Da fehlen Schilder und der Radfahrer darf dort fahren oder auch auf der Straße (was ich zumindest bei Tecki keinem empfehle). Für den Laien also alles eher undurchsichtig.

  4. Viel wichtiger wäre es wenn an Kreuzungen die Fahrzeuge und Fußgänger getrennte Grünphasen hätten. Damit wären 95% aller Unfälle durch abbiegende Fahrzeuge (LKW) vermieden. Hier sollten sich die Verkehrsexperten mal Gedanken machen.

  5. Ich bin der Meinung, daß ich nur einen ausgewiesenen Radweg benutzen muss. Bei FAHRRAD frei, wie beschrieben , fahre ich auf der Straße, um Komplikationen mit Fußgängern aus dem Wege zu gehen.

  6. Stimmt aber so nicht ganz. Tatsächlich darf man als Radfahrer bei einem „Radverkehr frei“ Schild nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Zusätzlich dazu sollte man auch ergänzen, dass der Weg auch nicht benutzungspflichtig ist und der Radfahrer im Gegensatz zu einem richtigen ausgeschilderten Radweg auch auf der Straße fahren darf.

    • Das ist auch mein Wissenstand. Radfahrer dürfen hier nur Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) fahren. Ebenso beim blauen Gebotszeichen oben Fußgänger, unten Radfahrer.

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