Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 18 „Gewerbegebiet Neuenkirchener Straße“

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Für ein an der Lange Water gelegenes Grundstück von ca. 8.400 qm, welches derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, hatte der Eigentümer die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes beantragt, würde auf dieser Fläche gerne Wohnbebauung möglich machen.

Die Verwaltung empfiehlt in ihrer Beschlussvorlage dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Wohnen (ASWW) in seiner gestrigen Sitzung, diesem Antrag nicht stattzugeben. Die Fläche sei aktuell Teil eines Gewerbegebietes und die angrenzenden Grundstücke werden auch gewerblich genutzt. Deren Aktivitäten verursachen Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen, die eine direkt angrenzende Wohnbebauung nicht zulassen würden, bzw. so es dazu kommen sollte, würden die bestehenden Gewerbebetriebe in ihrer Ausführung beeinträchtigt.

Vielmehr sollten diese Flächen optionell einer möglichen Erweiterung zur Verfügung stehen.

Klaus Rehr (SPD) räumte ein, die möglichen Belastungen einmal prüfen zu lassen und eventuell durch einen Lärmschutzwall dem entgegenzuwirken.

Josef Berkemeyer und Rolf Ohde (beide Die Grünen) stimmen dem Antragsteller in dem Punkt zu, dass weitere Wohnbauflächen sicherlich wichtig sind, jedoch nicht an dieser Stelle. Hier gelte der Bestandsschutz der bereits vorhandenen Betriebe. Für Berkemeyer steht fest: „Für uns gehört an die Lange Water keine Wohnbebauung.“

In der online-Informationsveranstaltung wurde dann ein Meinugsbild erfasst. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat in seiner nächsten Sitzung am 17. Mai 2021 bei einer Enthaltung, der Verwaltungsvorlage zuzustimmen und somit den Antrag des Grundstückseigentümers abzulehnen.

 

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