Die Politik hat von der Stadt- wie auch der Kreisverwaltung immer mal wieder den aktuellen Sachstandbericht zum Planfeststellungsverfahren der K53n gefordert. Dieser soll nun in der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Wohnen (ASWW) am Donnerstag gegeben werden.
Demnach hat die Stadt Emsdetten derzeit keine Möglichkeit, aktive auf den Prozess zur Planfestellung Einfluss zu nehmen. Es muss abgewartet werden, bis die Bezirksregierung Münster sich hierzu äußert. Die Stadt Emsdetten bekräftigt, dass sie in regelmäßigen Abständen sich nach dem Stand erkundigt und die Politik informiert.
Im einzelnen heiß es in der informellen Sitzungsvorlage:
„Das Planfeststellungsverfahren wurde auf Antrag des Kreises Steinfurt durch die Bezirksre–
gierung Münster am 11.03.2009 eingeleitet. Im Jahr 2009 wurden auch die ersten Planfest–
stellungsunterlagen öffentlich ausgelegt. Hierzu gab es zahlreiche Einwendungen und Stel–
lungnahmen, die sorgsam abgewogen wurden. Im Jahr 2014 wurden dann die als Deckblatt
A bezeichneten Planunterlagen öffentlich ausgelegt. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung
der Auslegung mussten jedoch einige Fachbeiträge aktualisiert werden, die im Jahr 2019 öf–
fentlich ausgelegt wurden. Nach einem öffentlichen Erörterungstermin mit privaten und öf–
fentlichen bzw. behördlichen Einwendern wurde von Seiten der Bezirksregierung Münster
festgestellt, dass die Planfeststellungsunterlagen noch nicht entscheidungsreif waren. Eine
erneute öffentliche Auslegung wurde erforderlich, die im Jahr 2021 in Form des Deckblattes B erfolgte. Hierbei wurde das Verkehrsgutachten als auch der Landschaftspflegerische Begleitplan und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag aktualisiert und ergänzt.
Letztmalig wurden die Planunterlagen im Jahr 2022 aufgrund einer privaten Einwendung an–
gepasst und das Deckblatt B durch das Deckblatt C ersetzt. Das Deckblatt C beinhaltet ei–
nen veränderten Flächenzuschnitt der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Der
AKUM wurde hierüber in der Sitzung am 24. Mai 2022 informiert.
Im September 2022 hat das Straßenbauamt des Kreises Steinfurt, als Vorhabenträger, bei
einem Austauschgespräch bei der Bezirksregierung teilgenommen. Hierbei wurden das bis–
herige Planfeststellungsverfahren besprochen, offene Fragestellungen erörtert und ein Aus–
blick für den weiteren Verfahrensablauf gegeben. Hierbei wurde auch das wesentliche Bear–
beitungsteam bei der Bezirksregierung Münster zur Planfeststellung bekannt gegeben.
Die Bezirksregierung Münster hat im September 2022 festgestellt, dass es in diesem Verfah–
ren keinen weiteren Erörterungsbedarf gibt. Somit befasst sich seitdem das Team der Be–
zirksregierung mit der Aufstellung des Planfeststellungsbeschlusses, indem die Einwendun–
gen und Stellungnahmen gegeneinander und untereinander abgewogen werden. In der Re–
gel kann von einer Bearbeitungszeit von einem knappen Jahr ausgegangen werden. Es wird
vermutet, dass der Planfeststellungsbeschluss zu Mitte 2023 ergehen wird.
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