Änderungen in der Coronaschutzverordnung gültig ab Montag, 15.06.2020

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Am Montag, 15.06.2020, tritt für NRW eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft. Danach sind dann unter anderem wieder Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern möglich, so bei diesen denn gewisse Auflagen gewährleistet sind, insbesondere die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer. Auch private Feste mit herausragendem Anlass sind mit maximal 50 Teilnehmern unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzevorkehrungen möglich. Herausragende Anlass sind Jubiläen, Hochzeiten, Taufe, Geburtstage oder Abschlussfeiern. Derartige Feiern können in abgetrennten Räumlichkeiten auch in gastronomischen Einrichtungen stattfinden. Bars, Wellnessbetriebe und Erlebnisbäder dürfen -auch unter Auflagen- wieder öffnen.

Erleichterungen gelten auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Statt, wie bislang, eine Person pro zehn Quadratmeter ist jetzt eine Person pro sieben Quadratmeter möglich. Das gilt auch für Museen, Ausstellungen, Zoos und Tierparks.

Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder durchgeführt werden.

Bestehen bleiben die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ab Montag wieder möglich.

Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes stattfinden.

Was das jetzt im Einzelnen für Emsdetten bedeutet, darüber hat die Stadtverwaltung in Kürze eine separate Pressemeldung angekündigt.

 

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