Abweichende Parkregelung in der Emsdettener Innenstadt

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Als Folge des Coronavirus wurden die Parkscheinautomaten in der Innenstadt am Dienstag, 31. März 2020, bis auf weiteres außer Betrieb genommen. Parkende benötigen derzeit keinen Parkschein, müssen aber stattdessen eine Parkscheibe auslegen. Die Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden.

Da durch die geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens deutlich weniger Parkmöglichkeiten in Anspruch genommen werden, besteht derzeit kein Anlass, das Parken in der Innenstadt monetär zu steuern. In Anbetracht der Situation hat sich die Stadt Emsdetten dazu entschieden, die Ticketpflicht vorübergehend durch eine Parkscheibenregelung zu ersetzen. Die Stadt bittet ihre Bürgerinnen und Bürger, die abweichende Regelung zu beachten und informiert, sobald die Parkscheinautomaten wieder in Betrieb sind.

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