Ab heute gilt neuer Bußgeldkatalog

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Jetzt ist es soweit: Ab Dienstag, 9. November, gilt der neue Bußgeldkatalog. Die Polizei hat die Aufgabe, Verstöße im öffentlichen Verkehrsraum nach den neuen, gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen im Sinne der Verkehrssicherheit zu ahnden. Damit die Verkehrsteilnehmer im Kreis Steinfurt wissen, was bei einem Verstoß auf sie zukommt, fasst die Kreispolizeibehörde Steinfurt die wichtigsten Änderungen zusammen. Der ursprünglich geplante Bußgeldkatalog von 2020 wurde – nach kontroversen Diskussionen in Politik und Medien – bis April 2021 noch einmal überarbeitet. Im Oktober dieses Jahres beschloss der Bundesrat die endgültige Novelle. Besonders das Thema Fahrverbote bei Geschwindigkeitsverstößen wurde im Zusammenhang mit dem ersten Novellen-Vorschlag heiß diskutiert. Jetzt ist klar: Bei diesem Thema wird es keine Veränderungen geben. Insgesamt jedoch steigen die Strafen für überhöhte Geschwindigkeit im Straßenverkehr. Die wichtigsten Punkte des neuen Bußgeldkatalogs:

1. Geschwindigkeitsverstöße:

Die Verwarn- und Bußgelder für zu schnelles Fahren inner- und außerorts werden deutlich erhöht. Beispiel: Wer innerorts mit 16 bis 20 Stundenkilometern nach Abzug der gesetzlich festgelegten Toleranzen über dem Tempolimit unterwegs war, zahlte bisher 35 Euro Verwarngeld. Nach dem neuen Bußgeldkatalog wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig. Außerorts steigt das Verwarngeld von 30 Euro auf ein Bußgeld von 60 Euro. Punkte in Flensburg gibt es erst ab 21 Stundenkilometern vorwerfbarer Geschwindigkeitsüberschreitung. Deutlich härter bestraft wird derjenige, der noch schneller unterwegs ist: Wer etwa mit vorwerfbaren 81 km/h statt der erlaubten 50 km/h innerorts fährt, zahlt zukünftig 260 Euro Bußgeld. Zu diesem Bußgeld erhält er zwei Punkte und ein entsprechendes Fahrverbot. Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöhen sich das Bußgeld und das Fahrverbot entsprechend. Darüber hinaus wird das Verwarngeld für das Verursachen von unnötigem Lärm, einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie für überflüssiges Hin- und Herfahren von 20 Euro auf ein Bußgeld von 80 bis 100 Euro angehoben.

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2. Langsames Abbiegen für Lkw innerorts:

Auto- und Motorradfahrende, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, zahlen künftig 140 Euro statt 70 Euro, bekommen einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot. Kraftfahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen dürfen ab sofort innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen. Wer dagegen verstößt, zahlt 70 Euro Bußgeld.

3. Seitenabstand beim Überholen:

Auto-, Lkw- und Motorradfahrer müssen beim Überholen von Fußgängern und Fahrradfahrern ausreichend Abstand halten. Das bedeutet: Innerorts mindestens 1,5 Meter zum gehenden oder Rad fahrenden Verkehrsteilnehmer, außerorts mindestens 2 Meter. Wird der Mindestabstand beim Überholen nicht eingehalten, liegt das Verwarngeld bei 30 Euro.

4. Überholen von einspurigen Fahrzeugen:

Unter besonderen Bedingungen kann es Autofahrern und anderen Fahrern von mehrspurigen Kraftfahrzeugen durch ein neu geschaffenes Verkehrszeichen (VZ: 277.1) verboten werden, ein einspuriges Fahrzeug – Fahrräder, Roller, Mofas etc. – zu überholen. Dazu müssen „besondere örtliche Verhältnisse“ vorliegen. Das sind zum Beispiel Teilstrecken, die als besonders gefährlich eingestuft werden, oder auch Engstellen, sowie Steigungen. Ein Verstoß gegen das dann geltende Überholverbot wird mit 70 Euro geahndet.

5. Höhere Geldbußen für Falschparken und Halten in zweiter Reihe:

Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen gilt ein Parkverbot in Fahrtrichtung rechts auf bis zu acht Metern. Damit soll die Sicht für Fußgänger und Radfahrer verbessert werden. Wer sich nicht an ein Parkverbot hält, muss neuerdings 25 Euro statt wie bisher 15 Euro zahlen. Auch das Halten in zweiter Reihe wird teurer. Das Verwarngeld steigt von 20 Euro auf 55 Euro. Und das Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kostet künftig 55 Euro statt 35 Euro.

6. Rettungsgasse:

Verstöße werden härter bestraft: 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg: Das droht schon heute allen, die keine Rettungsgasse bilden. Neu: Zukünftig wird in diesem Fall dazu auch einen Monat Fahrverbot verhängt. Wer die Rettungsgasse benutzt, um schneller voranzukommen, zahlt mindestens 240 Euro und kassiert zwei Punkte und erhält dazu ebenfalls einen Monat Fahrverbot. Bei demjenigen, der keine Rettungsgasse bildet oder wer die Rettungsgasse verbotswidrig nutzt und dabei andere behindert, gefährdet oder gar Fahrzeuge beschädigt, erhöht sich neben dem Fahrverbot das Bußgeld auf bis zu 320 Euro.

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