Wildunfälle auf Emsdettener Gebiet nehmen zu

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(Foto: privat)

In den letzten Wochen häufen sich im Bereich der Nordwalder Straße, Im Holtkamp sowie rund um Lintel‘s Kotten traurige Funde. Benno Lüke, Revierpächter und Jäger sowie Spaziergänger stießen wiederholt auf verendete Rehe. Die Spurenlage ist jedes Mal eindeutig – die Tiere wurden von Autos oder LKW erfasst. Das Schlimmste daran ist jedoch nicht der Unfall selbst, sondern das Verhalten danach: Keiner dieser Unfälle wurde gemeldet.

Kein Kavaliersdelikt, sondern Tierquälerei!

Ein Zusammenstoß mit Wild ist für alle Beteiligten ein Schock. Doch wer einfach weiterfährt, nimmt bewusst in Kauf, dass ein Lebewesen stunden- oder gar tagelang qualvoll leidet. Ein angefahrenes Reh flüchtet oft mit zertrümmerten Läufen oder inneren Verletzungen tief in das Unterholz. Ohne die Suche durch einen ausgebildeten Jagdhund (Nachsuche) stirbt das Tier dort einen elenden und einsamen Tod.

Die rechtliche Lage: Das droht Fahrern

Entgegen der häufigen Annahme ist das bloße Anfahren eines Wildtieres meist keine Straftat – das Nichtmelden hingegen schon. Wer den Unfallort verlässt, ohne die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter zu informieren, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landesjagdgesetz. Dies kann mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Noch schwerwiegender ist der Tatbestand der Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG):

Wer einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer hohen Geldstrafe belegt werden.

Das Unterlassen der Meldung bei einem verletzten Tier erfüllt genau diesen Tatbestand.

Zudem riskieren Autofahrer ihren Versicherungsschutz, da für die Schadensregulierung an der Kaskoversicherung in der Regel eine Wildunfallbescheinigung der Polizei oder des Jägers zwingend erforderlich ist.

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

  1. Anhalten & Absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern.
  2. Hilfe rufen: Umgehend die Polizei (110) verständigen. Diese informiert automatisch den zuständigen Jäger.
  3. Abstand halten: Das verletzte Tier niemals anfassen oder versuchen, es zu transportieren (Infektionsgefahr und Stress für das Tier).
  4. Warten: Den Ort nicht verlassen, bis die Personalien aufgenommen oder die Unfallstelle freigegeben wurde.

Wir appellieren an alle Verkehrsteilnehmer: Haben Sie Herz und Rückgrat. Ein Anruf bei der Polizei kostet nichts, rettet dem Tier aber unnötiges Leid oder ermöglicht eine schnelle Erlösung.

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