Bei der Europawahl 2024 kann jeder von uns mitentscheiden, wer im Europäischen Parlament sitzt und welche politischen Entscheidungen in den kommenden Jahren getroffen werden. Doch wie funktioniert das Wahlrecht eigentlich?
Das komplizierte Wahlrecht der EU einfach erklärt
Das Wahlrecht der EU kann ganz schön verwirrend sein. Bei den Europawahlen wählen Bürgerinnen und Bürger alle fünf Jahre die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Jeder EU-Staat hat eine bestimmte Anzahl an Sitzen, abhängig von der Bevölkerungszahl.
In Deutschland wird die Wahl der Abgeordneten nach dem Prinzip der Verhältniswahl durchgeführt. Das bedeutet, dass Parteien und politische Gruppen Listen mit Kandidaten aufstellen. Diese Listen können für ein einzelnes Bundesland oder für ganz Deutschland gelten. Wähler haben genau eine Stimme, die sie einer Liste geben.
Die Anzahl der Sitze, die jede Partei bekommt, hängt davon ab, wie viele Stimmen ihre Liste im Vergleich zur Gesamtzahl der Stimmen in Deutschland erhält. Deutschland stellt zum Beispiel 96 Abgeordnete. (Liste der zugelassenen Parteien). Die Stimmzettel bei der Europawahl in Deutschland enthalten 34 Wahlvorschläge von Parteien und politischen Gruppen.
Insgesamt gibt es 1.413 Kandidaten, was mehr ist als je zuvor. Der Anteil der Frauen unter den Kandidaten beträgt 34,4 %, etwas weniger als 2019, als er 34,7 % betrug.
In jedem Land gibt es unterschiedliche Wahlgesetze. Die meisten Länder nutzen ebenfalls eine Verhältniswahl. Das bedeutet, dass Parteien entsprechend der erhaltenen Stimmen Sitze im Parlament bekommen. Aber: Es gibt keine einheitliche Sperrklausel. Das heißt, die Anzahl der Stimmen, die eine Partei braucht, um ins Parlament zu kommen, variiert.
Insgesamt soll das EU-Wahlrecht sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger fair vertreten sind. Auch wenn es kompliziert klingt, ist die Wahl des Europäischen Parlaments ein wichtiger Schritt zur Mitbestimmung in der EU.
Wer ist wahlberechtigt?
Mit der Wahl am kommenden Sontag, den 9. Juni 2024 haben alle EU-Bürger die Möglichkeit, das Europäische Parlament zu wählen. Wahlberechtigt sind alle die eine deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen und seit mindestens drei Monaten in der EU leben. Der Wahlschein kommt automatisch in unsere Briefkästen – ohne, dass man sich extra dafür registrieren muss. Ausnahmen gibt es bei im Ausland lebenden Deutschen oder wenn man z.B. in Österreich lebt, aber in Deutschland zur Wahl gehen möchte.
Ganz neu in diesem Jahr, es dürfen bereits alle mitwählen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das bietet viele Chancen aber auch Gefahren.
Über alle Altersgruppen hinweg sind für die Wahl der Abgeordneten aus Deutschland bis zu 64,9 Millionen Menschen wahlberechtigt. In der gesamten Europäischen Union (EU) gab es bei der letzten Europawahl 2019 über 350 Millionen Wahlberechtigte. Dabei gaben 2019 in Deutschland 61,4 % der Wahlberechtigten ihre Stimme ab – bei der vorherigen Europawahl 2014 waren es noch 48,1 %. Auch die Wahlbeteiligung in der EU insgesamt stieg von 42,6 % im Jahr 2014 auf 50,7 % bei der Europawahl 2019. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 24/24 vom 16. Mai 2024)
Wie kann ich wählen?
Gewählt werden kann im, auf der Wahlbenachrichtigung ausgewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl (Achtung Antrag nur bis Freitag, dem 7.6.24, 18 Uhr bei der Gemeinde möglich). Eine Online-Wahl ist leider nicht möglich, jeder muss persönlich erscheinen, samt der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis, um seine Stimme abzugeben.
Hier gelangt ihr zum Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung.
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