Untere Naturschutzbehörde und Biologische Station Kreis Steinfurt weisen auf Förderprogramm hin

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(Foto: Julia Schultealbert /Kreris Steinfurt)

Mit dem einsetzenden Frühling beginnt die Brutzeit unserer heimischen Vögel. Feldvögel wie Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn nutzen für die Balz- und Brutzeit bevorzugt unbearbeitete, landwirtschaftliche Nutzflächen.

Im Rahmen des Förderprogramms „Feldvogelinseln im Acker“ (Projekt zur Schaffung von Brut-, Nahrungs- und Rückzugsflächen für Brutvogelarten in der offenen Feldflur) können Landwirtinnen und Landwirte seit einigen Jahren Prämien vom Land erhalten. Zu den Konditionen zählen beispielsweise eine Bewirtschaftungsruhe zwischen dem 1. April bis zur Ernte im Herbst (spätestens bis zum 1. Oktober) auf Teilbereichen der Felder. Auch in diesem Jahr sind Landwirtinnen und Landwirte aufgerufen, den bedrohten Feldvögel-Arten Inseln im Acker zu schaffen.

Das NRW-Umweltministerium fördert im Rahmen seiner Biodiversitätsstrategie durch einmalige Prämienzahlungen den Bestand dieser Vögel, deren Anzahl seit Jahren deutlich schrumpft. „Eine Ursache dafür sind die Vorbereitungen landwirtschaftlicher Flächen zur Einsaat, bei denen viele Gelege verloren gehen“, erklärt Esther Susewind, Biodiversitätsbeauftragte beim Amt für Planung, Naturschutz und Mobilität des Kreises Steinfurt.

Fördervoraussetzung: Es müssen mindestens drei Feldvogelbrutpaare beziehungsweise Reviere pro Feldvogelinsel nachgewiesen werden. Hierzu zählen Feldvogelarten wie Fasan Feldlerche, Kiebitz, Großer Brachvogel, Rebhuhn und Wiesenschafstelze. Auf dem bewirtschafteten Restschlag müssen Nester markiert und vor Bearbeitungsverlusten bewahrt werden. Die Ackerfläche muss eine Größe von mindestens 0,5 bis maximal zwei Hektar haben und 50 Meter entfernt zu störenden Strukturen, wie Gebäude, Büschen oder Bäumen liegen. Der Ausgleichsbeitrag richtet sich nach der Feldfrucht, in der die Brache angelegt wird. So werden beispielsweise 1391 Euro je Hektar beim Anbau von Silomais oder 671 Euro je Hektar beim Anbau von Sommergetreide (Gerste /Hafer) gezahlt.

Interessierte Landwirtinnen und Landwirte können sich an die Biologische Station Kreis Steinfurt e.V., Telefon 05482/92910 oder an die untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt, Telefon 02551/691429 wenden. „Es wäre schön und wichtig, wenn viele Bewirtschafter mitmachen würden und so einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung unserer gefährdeten Feldvögel leisten“, wirbt Udo Schneiders, Leiter des Amts für Planung, Naturschutz und Mobilität bei der Kreisverwaltung Steinfurt.

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