Umtauschpflicht für Führerscheine der Ausstellungsjahrgänge 1999 bis 2001 endet am 19. Januar 2026

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(Foto: Schwegmann)

Bis zum 19. Januar 2026 müssen alle Führerscheine im Scheckkartenformat umgetauscht werden, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurden. Der Umtausch ist erforderlich, um die europaweit einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheine einzuführen.

Alle Emsdettenerinnen und Emsdettener können den Umtausch des Führerscheins im Bürgerbüro des Rathauses beantragen. Die Dienstleistung wird bei der Stadt Emsdetten im Auftrag der Kreisverwaltung übernommen. Die entgegengenommenen Anträge werden dann zur weiteren Bearbeitung an die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt weitergeleitet.

(Foto: Kreis Steinfurt)

Der Umtausch ist unkompliziert und erfolgt ohne erneute Fahrprüfung. Für die Ausstellung des neuen Führerscheins werden der bisherige Führerschein, ein aktuelles biometrisches Passfoto (Papier) sowie ein gültiger Ausweis benötigt. Die Gebühr beträgt 33,00 €.

Für die Antragstellung im Bürgerbüro ist eine vorherige Terminvereinbarung unter https://www.emsdetten.de/termine erforderlich. Bitte wählen sie dabei unter „Führerscheine – Sonstige Führerscheine“ die Dienstleistung „Umtausch (Kartenführerschein)“ aus

Nach Ablauf der Frist ist der bisherige Führerschein nicht mehr gültig.

Alle weiteren Informationen zur Umtauschpflicht für Führerscheine und der Möglichkeit der Antragstellung über das Online-Büro der Führerscheinstelle gibt es unter www.kreis-steinfurt.de.

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