Stadtverwaltung kann Antrag der FDP im Rat nicht unterstützen

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(Foto: Brünen)

Die FDP im Rat der Stadt Emsdetten hatte einen Antrag auf Aufhebung der seit 1987 in Emsdetten bestehenden Baumschutzsatzung gesetellt. Dieser Antrag kommt in der Sitzung des Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (AKUM) am 27. Januar 2026 zur politischen Beratung. Hier soll dann auch ein empfehlender Beschluss gefasst werden, der dann abschließend am 02. Februar 2026 im Haupt-, Finanz, und Steuerungsausschus (HFSA) und am 09. Februar 2026 im Rat der Stadt Emsdetten beraten und beschieden wird.

Die Baumschutzsatzung ist bereits seit 1987 Bestandteil des Emsdettener Ortsrechts und
aus Sicht der Stadtverwaltung wichtig zur Erfüllung der Klimaziele und der Vorgaben der EU-Wiederherstellungsverordnung. Die geschützten Bäume sorgen zudem für eine hohe Le-
bensqualität in der Stadt. Eine Aufhebung der Baumschutzsatzung wird durch die Verwal-
tung nicht befürwortet.“ heißt es dazu in der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung.

Die FDP begründet ihren ANtrag damit, dass die Baumschutzsatzung Bauaktivitäten einschränke, sie zu einem relevanten Personalaufwand führe und zu Verzögerungen von Baugenehmigungen. Sie sei daher mittelbar für den Mangel an bezahlbaren Wohnraum verantwortlich.

Hierzu stellt die Verwaltung wie folgt fest: „Zunächst erfolgt aufgrund der Baumschutzsatzung in vielen Fällen eine Kontaktaufnahme von Eigentümerinnen und Eigentümern mit der Verwaltung, bevor überhaupt ein Antrag auf Freistellung (Ausnahmegenehmigung) von der Baumschutzsatzung gestellt wird. Hierdurch kann in der Regel eine gezielte Beratung erfolgen, was vielfach dazu führt, dass von einer angedachten Fällung Abstand genommen wird, da alternative Möglichkeiten aufgezeigt werden können.“

Im Jahr 2025 gab es rund 100 Anträge auf Ausnahmegenehmigung. Beantragt wurde die
Fällung von insgesamt etwa 150 Bäumen. Rund 20 % der zur Fällung beantragten Bäume
wurden nicht genehmigt (s. Drucksache 2/2026). Diese Bäume sind nach einer Beurteilung
durch Baumkontrolleure des Baubetriebshofes gesund und sicher, sie stehen auch einem
Bauvorhaben nicht entgegen. Für die genehmigten Baumfällungen bzw. Rückschnitte wur-
den gem. den Vorgaben der Baumschutzsatzung in den meisten Fällen Ersatzpflanzungen
gefordert. Die Anzahl der Ersatzbäume ist insgesamt etwa doppelt so hoch, wie die Anzahl
der gefällten Bäume.

Der AKUM tag in öffentlicher Sitzung ab 18 Uhr im Ratssaal, Die Sitzung kann von der Zuschauertribüne (Zugang über das 2. OG) aus verfolgt werden.

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