Aufgrund der Corona-Pandemie bangen derzeit viele Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige um ihren Fortbestand. Aufträge brechen weg, Rechnungen werden verzögert bezahlt, Umsätze gehen massiv zurück. Bund und Land wollen nun mit Rettungsschirmen helfen und die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen erheblich ausweiten, um den Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Zudem plant der Bund die Gewährung von Zuschüssen für Kleinstunternehmen.
Unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html können derzeit bereits Kredite bei der NRW Bank beantragt werden, um die unternehmerische Liquidität aufrechtzuerhalten. Ebenso bietet das Finanzamt Steuererleichterungen an, indem Einkommens-, Körperschafts- oder Umsatzsteuer nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19. März 2020 in der Regel zinslos gestundet oder die Gewerbesteuervorauszahlungen unter erleichterten Voraussetzungen herabgesetzt werden können. Detaillierte Informationen erhalten Interessierte online unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf.
Volkswirtschaftler und Wirtschaftsexperten gehen aktuell davon aus, dass die Wirtschaftsleistung aufgrund der Corona-Pandemie um vier bis fünf Prozent sinken und damit auch die Kommunen treffen wird. Bürgermeister Georg Moenikes dazu: „Das könnte für Emsdetten eine ähnliche Situation herbeirufen, wie sie die Stadt bei der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 erlebt hat. Es ist nicht auszuschließen, dass die Stadt im laufenden Steuerjahr zwischen fünf und acht Mio. Euro weniger an Gewerbesteuern und bis zu einer Mio. Euro weniger an Einkommenssteuern vereinnahmen wird – ein Szenario mit vielen damit verbundenen Einschränkungen und Kürzungen.“ Doch Moenikes ist überzeugt, dass die Emsdettenerinnen und Emsdettener diese Ausnahmesituation auch dieses Mal gemeinsam durchstehen und meistern werden.
Was kann die Stadt also in dieser Situation für die lokale Wirtschaft tun?
In jedem Fall wird sie alle Maßnahmen ergreifen, die es den Unternehmen ermöglichen, die so wichtigen Arbeitsplätze zu erhalten.
- Als eine der allerersten Maßnahmen wird die Stadt die bei ihr eingehenden Rechnungen für in Anspruch genommene Dienst-und Werkleistungen ohne Inanspruchnahme der üblichen Fälligkeitsfristen so schnell wie möglich zahlen, damit Unternehmen möglichst kurzfristig liquide Mittel zur Verfügung haben. Anträgen auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung oder Stundung wird die Stadt selbstverständlich so schnell wie möglich entsprechen.
- Gleichzeitig überlegt die Stadt Emsdetten, wie sie ihren Auftragnehmern, die zu festen Zeiten vereinbarte Leistungen zu erbringen haben, finanziell unter die Arme greifen kann. Hier geht es um Leistungen, die jetzt nicht mehr abgerufen werden, dafür aber neben Personalkosten auch andere nicht erstattungsfähige Kosten verursachen. Denkbar ist, dass die Stadt Emsdetten mit den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln nicht eigene Einnahmeausfälle an anderer Stelle kompensiert, sondern Liquiditätshilfe leistet. Entsprechende Einzelheiten dazu sind noch zu erarbeiten und werden in die politische Beratung gegeben.
Da Hilfspakete des Bundes oder des Landes in Teilen erst mit zeitlichem Verzug greifen werden, könnten Betroffene unter Umständen vorübergehend auf finanzielle Unterstützung des Jobcenters angewiesen sein. Sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit können sich beim Jobcenter der Stadt Emsdetten melden und ergänzende Hilfen sowie gegebenenfalls Leistungen nach dem SGB II beantragen – Anträge werden momentan kurzfristig bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger, die als Selbständige oder Bezieher von Kurzarbeitergeld etwa prüfen lassen möchten, ob ein Anspruch auf SGB II besteht, können ihr Anliegen per E-Mail an Kiewe@emsdetten.de oder telefonisch unter 02572 922-0 schildern. Die Stadt Emsdetten meldet sich anschließend so schnell wie möglich, um zu klären, ob ein Leistungsanspruch besteht.
Alle Informationen auf einen Blick bietet das ServiceCenter Wirtschaft der Stadt Emsdetten online unter https://www.unternehmensforum-emsdetten.de/kategorie/aktuelles/. Hier finden sich auch Informationen und Links zur Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Kurzarbeitergeld, Liquiditätssicherung, Beantragung zu Verdienstausfällen oder Insolvenzantragspflicht. Unternehmen empfiehlt die Stadt Emsdetten, ihre gewünschte Steuerstundung oder Herabsetzung von Vorauszahlungen parallel per E-Mail an steuer@emsdetten.de anzukündigen, um eine möglichst schnelle Antragsbearbeitung sicherzustellen. Telefonisch ist das ServiceCenter Wirtschaft werktags von 08 Uhr bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 02572 922-100 zu erreichen.
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