Der Winter ist da und damit auch die Pflicht, für sichere Straßen und Wege zu sorgen. Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Emsdetten darauf hin, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer für das Räumen und Streuen der Gehwege vor ihren Grundstücken selbst verantwortlich sind.
Konkret bedeutet dies, dass Gehwege bei Schnee und Eis in einer Breite von mindestens 1,50 Metern geräumt werden müssen. Gibt es keinen Gehweg, ist ein entsprechender Streifen am Fahrbahnrand freizuhalten.
Kommt es in der Zeit zwischen 07.00 und 20.00 Uhr zu Schneefall oder Glätte, müssen die Straßen und Wege sofort geräumt und gestreut werden. Schnee, der nach 20.00 Uhr fällt, ist werktags bis 07.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu räumen. Die Zugänge zu Bushaltestellen sowie Querungshilfen für den Fußverkehr sollten dabei besonders beachtet werden. Der Schnee darf nicht auf Fahrbahnen, öffentliche Grünflächen oder Baumscheiben geschoben werden.
Zum Streuen sollen abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat verwendet werden. Salz oder andere auftauende Stoffe sind als Streugut grundsätzlich verboten und nur in besonderen Ausnahmefällen, wie bei Eisglätte oder an besonders gefährlichen Stellen, zulässig.
Die Regelungen dienen nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern auch dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmenden. Die Stadt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Räumpflicht zu beachten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Alle Regelungen sind in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung online auf www.emsdetten.de einsehbar.




Danke für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellst möglich bearbeiten.