Sorgt Kostenüberdeckung möglicherweise im nächsten Jahr für geringere Gebühren?

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(Foto: pixabay)

Zur Kenntnisnahme gab es am Montag im Ausschuss für Infrastruktur (AI) die „Betriebsabrechnung Abfallwirtschaft 2024“. Hierbei handelt es sich um einen Gebührenhaushalt, das heißt, die anfallenden Kosten müssen durch Gebührenzahlungen gedeckt sein.

Es in 2024 eine „Kostenüberdeckung“ gegeben, es wurden also mehr Gebühren vereinnahmt als tatsächlich Kosten entstanden sind. Diese Überdeckung muss jetzt innerhalb der nächsten vier Jahren wieder ausgeglichen werden. Das würde bedeuten, dass die Kostenüberdeckung von insgesamt 258.419,67 € auf die noch zu ermittelnden Gebührensätze der nächsten Jahre angerechnet wird.

Wie kann so eine Kostenüberdeckung zustande kommen?

Bioabfall

Kalkuliert worden sind für 2024 im Vorfeld beim Bioabfall Kosten für Sammlung und Transport, Deponiekosten und Kompostierung sowie weiterer sonstiger Aufwendungen 668.785,97 €. Die sich daraus ergebenden Gebühren hätte eine Einnahme von 668.750,– € bedeutet. Tatsächlich angefallen sind nach Ermittlung in der Jahresabrechnung Kosten in Höhe von 651.858,29 €. Die eingenommenen Gebühren belaufen sich auf 684.673,20 €. Das ergibt eine Kostenüberdeckung in Höhe von 32.814,91 €

Altpapier

Aufgrund der niedrigen Erlöse beim Altpapier in 2023 hatte man für 2024 einen ähnlich niedrigen Erlös angesetzt. Geplant waren hier Einnahmen in Höhe von 65.000,– €. Tatsächlich wurden 162.016,92 € erlöst. Somit ergibt sich hier ein Überschuss gegenüber des kalkulierten Ansatzes von 97.016,92 €

Beim Restmüll sind im Vorfeld für 2024 1.917.291,52 € Kosten veranschlagt worden. Der tatsächliche Aufwand lag bei „nur“ 1.900.696,34 €.

Diese Kostenüberdeckung bedeutet aber jetzt nicht, dass mit den Mehreinnahmen der nächste Haushalt gerettet werden kann. Die Mehreinnahmen werden verteilt auf die nächsten vier Jahre positiven Einfluss auf die Gebührenermittlung haben.

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