§ 54 (1) Die Gemeinden Altenberge, Emsdetten, Greven, Hörstel, Hopsten, Horstmar, Ibbenbüren, Ladbergen, Laer, Lengerich, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Recke, Rheine, Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg, Westerkappeln und Wettringen werden zu einem neuen Kreis zusammengefasst.
§ 54 (2) Der Kreis erhält den Namen Steinfurt.
§ 54 (3) Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Steinfurt.
§ 54 (4) Die Kreise Steinfurt und Tecklenburg werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Steinfurt.
Gestern war der offizielle Festakt zum Auftakt des Jubiläumsjahres „50 Jahre Kreis Steinfurt“ – AllesDetten war dabei und hat erfahren, dass das, was hier in obigem Text verkündet wird, tatsächlich sehr umstritten war. Tecklenburg hat seinerzeit öffentlich zum Protest aufgerufen, – dazu später mehr.
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