In der ersten Hälfte des Jahres 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für eine neue Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Emsdetten insgesamt 15 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Rheine und am Landgericht in Münster als Vertreterin und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, kann Anfang Februar noch weitere Informationen zu dem Amt erhalten. Am Donnerstag, 09. Februar 2023 findet um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Saerbeck eine Informationsveranstaltung zum Thema „Tätigkeit als Schöffin/Schöffe“ statt. Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist bei der VHS Emsdetten-Greven-Saerbeck unter www.vhs-egs.de erforderlich.
Wahlverfahren
Der Rat der Stadt Emsdetten sowie der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber vor, wie letztendlich benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Voraussetzungen
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Emsdetten wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (zum Beispiel Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte usw.) sowie Religionsdienende sollen nicht in das Amt gewählt werden.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und so das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung bzw. gesellschaftlichem Engagement ableiten. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt verlangt in einem hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, benötigt Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.
Bedeutung des Amtes
Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffinnen oder Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. Für die Ausübung des Amtes ist Kommunikations- und Dialogfähigkeit von großer Bedeutung.
Interessenten für das Schöffinnen- oder Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) melden sich bis zum 14. April 2023 bei der Stadt Emsdetten (Klaus Osterholt, 0 25 72 / 922-278 oder per E-Mail an anmeldung@emsdetten.de).
Interessenten für das Jugendschöffinnen- oder Jugendschöffenamt richten ihre Bewerbung bis zum 14. April 2023 an das Jugendamt der Stadt Emsdetten (Tanja Postler, 0 25 72 / 922- 370 oder per E-Mail an tanja.postler@emsdetten.de).
Ein Bewerbungsformular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Dort gibt es auch umfangreiche Informationen zur anstehenden Schöffenwahl.
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