Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine vorrangig über Erstaufnahmeeinrichtung in Bochum

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Zentrale Steuerung des Landes NRW ermöglicht geordnete Verteilung

Auch viele Monate nach Beginn des Ukraine-Krieges suchen noch immer zahlreiche Geflüchtete aus den Kriegsgebieten Zuflucht in unserer Region. Um eine geordnete Verteilung auf die Kommunen zu ermöglichen, weist die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt auf eine Richtlinie des zuständigen Landesministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW hin. Demnach müssen sich schutzsuchende Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keine Unterkunft zugewiesen bekommen haben und bisher keine Sozialleistungen beziehen, vorrangig zunächst an die zentrale Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum, Gersteinring 50, wenden und dort vorstellig werden.

Hintergrund ist, dass über die Landeseinrichtung eine geordnete Verteilung auf aufnahmebereite Kommunen im Land möglich ist. Nach der Registrierung und erkennungsdienstlichen Erfassung der schutzsuchenden Person erfolgt nach einer ein- bis zweiwöchigen Aufenthaltsdauer in der LEA die Zuweisung an eine Kommune. Durch dieses Vorgehen soll eine Überlastung einzelner Städte und Gemeinden verhindert werden.

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