Emsdetten ist mehr und mehr auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt. In der Informationsvorlage für die nächste Sitzung am 28.01.2020 teilt die Stadt Emsdetten dem Ausschuss für Infrastruktur mit, dass die Radwegebenutzungspflicht in Teilen aufgehoben wird. Durch diese Maßnahme soll der Radverkehr gefördert und damit ein positiver Effekt für den Klimaschutz erreicht werden.
Besonders hochbordgeführte Radwege weisen 75 % der Unfälle mit Radfahrbeteiligung auf. Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht bringt insbesondere den sicheren und schnellen Radfahrern enorme Vorteile, da diese leicht und komfortabel, ohne Absenkungen eines hochbordgeführten Radweges und schnell im Verkehr mitfließen kann. Durch seine Präsenz auf der Fahrbahn wird er auch deutlicher von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und nicht durch aus Zufahrten ein- oder ausfahrende Kraftfahrzeuge gefährdet. Für den unsicheren Radfahrer steht weiterhin der zusätzliche Radweg bzw. der gemeinsame Geh- und Radweg zur Verfügung.
Sich in regelmäßigen Abständen wiederholende Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zeigen dem Autofahrer an, dass hier mit Radverkehr zu rechnen ist. Diese werden in Emsdetten bis zum Sommer diesen Jahres auf vielen Straßen aufgebracht.
Nach einer intensiven Überprüfung mehrerer Straßenzüge, an der die Straßenbaulastträger, die Kreispolizeibehörde und die Straßenverkehrsbehörde beteiligt waren, wurde abschließend ein qualifizierter Vorschlag zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht getroffen. Geprüft wurden folgende acht Straßen: Reckenfelder Straße, Lerchenfeld, Hansestraße, Amtmann-Schipper-Straße, In der Lauge, Münsterstraße, Buckhoffstraße und Mühlenstraße.
Ergebnis dieser Prüfung ist, dass die Benutzungspflicht der Radwege aufgehoben wird für Amtmann-Schipper-Straße, In der Lauge, Münsterstraße, Lerchenfeld und Hansestraße.
Bei den übrigen geprüften Straßenzügen bleibt die Radwegebenutzungspflicht bestehen. Eine ausführliche Begründung der Maßnahmen wird in der Sitzung vorgetragen.
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