Radfahren in der Fußgängerzone künftig nur in den Abendstunden und nachts erlaubt

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(Foto: Brünen)

Es hat die erwartet hitzige Diskussion gegeben. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (AKUM) hat sich in seiner gestrigen Sitzung für die Variante B der Beschlussvorlage entschieden: Der als Fußgängerzone ausgewiesene Bereich der Innenstadt darf künftig in der Zeit von morgens 09:00 Uhr bis abends 19:00 Uhr nicht mit dem Fahrrad befahren werden, das gilt auch für E-Bikes und Pedelecs. E-Scooter sind im juristischen Sinne Kraftfahrzeuge und dürfen bereits jetzt nicht dort fahren, – wusste bislang kaum jemand, die Verwaltung konnte die Lokalpolitik diesbezüglich aufklären.

An Markttagen darf während der Marktzeiten mit dem Fahrrad der Markt nicht betreten werden, weder fahrend, noch geschoben, – ebenfalls eine bestehende Vorgabe dessen sich kaum jemand bewusst ist und welche auch nicht oder kaum kontrolliert wird.

Aus allen Fraktionen kam mehr oder weniger der Tenor, dass kontrovers diskutiert wurde, mehrere Meinungen eingebracht wurden, man aber letztlich doch zu einer Entscheidung gefunden habe.

Jürgen Osterhoff (SPD) führte gleich einige Beispiele an, bei denen es zu beinahe-Unfällen gekommen ist: „Die Fußgängerzone sollte den Gehenden wieder zur Verfügung gestellt werden. Eine Fußgängerzone dient dem Bummeln und Verweilen, nicht der ständigen Angst von rücksichtslosen Radfahrern angefahren zu werden.“

Achim Behrla, als sachkundiger Einwohner beratendes aber nicht stimmberechtigtes Ausschussmitglied, der nach eigenem Bekunden die Strecke mehrfach täglich als Radfahrer nutzt, plädierte für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung: „Jede Ausnahmeregelung verkompliziert die Vorgänge.“ Behrla forderte auf, mehr an die Einsicht der Radfahrer zu appellieren: „Sprecht die Leute drauf an, wenn sie sich falsch verhalten haben.“

Laut in der Beschlussvorlage zitierter Stellungnahme der Polizei, die seit 2020 eine Verkehrsunfallauswertung vorgenommen hat, sind die Zahlen unauffällig. „Aus polizeilicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen eine weitere Öffnung für den Radverkehr.“

Dem widerspricht nicht nur die Kaufmannschaft der Innenstadt. Wenn die Polizei mit Streifenwagen oder uniformierten Beamten der Radstaffel vor Ort ist, hätte das durchaus Einfluss auf das Verhalten der Radfahrer in diesem Moment.

Josef Berkemeyer (Die Grünen) war das Problem der fehlenden Rücksichtnahme durchaus bewusst: „Es sind aber relativ wenige, die gegen die Regeln verstoßen, gleichwohl hat dieser geringe Anteil natürlich eine große Wirkung.“ Berkemeyer plädierte für die Beibehaltung, forderte aber mehr Kontrollen und bei Verstoß entsprechende Sanktionen: „Wenn morgens Schüler ohne Licht zur Schule fahren, wird denen eine Strafe von 60 € aufgebrummt. Warum werden in der Fußgängerzone keine Kontrollen durchgeführt?“

Die sachkundige Bürgerin Ewers (Die Grünen): „Wenn die bestehenden Regelungen (Schrittgeschwindigkeit) eingehalten würden, würden wir hier nicht diskutieren.“

Norbert Helming (sachkundiger Bürger CDU) berichtete aus eigener Beobachtung, dass „Nicht nur nicht wenige sich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten sondern niemand!“

Gegen die vier Stimmen der Grünen wurde dann mit großer Mehrheit die Beibehaltung der bisherigen Regelung abgelehnt. Danach gab es mit gleichen Mehrheitsverhältnissen Zustimmung für Variante B: Sperrung der Fußgängerzone für Radfahrer… von 09 Uhr bis 19 Uhr.

Jetzt stellt sich noch die Frage, was ist mit den Rikschas vom Josef-Stift und was ist mit den Personen, die beispielsweise ein Dreirad als Hilfsmittel benötigen…

Das im AKUM beschlossene Votum gilt als Empfehlung für den Hauptausschuss und den Rat, die im Mai abschließend entscheiden werden.

2 Kommentare

  1. Wieder ein Verbot. Alles wird reglementiert und verboten und die Politik wundert sich über Unzufriedenheit in der Bevölkerung. Woher kommt die wohl?

    • Wenn sich eine Vielzahl Bürger nicht an die einfachsten Regeln, nämlich die gegenseitige Rücksichtnahme, hält, dann bringt das Konsequenzen mit sich, – hier gilt tatsächlich Allgemeinwohl vor Einzelwohl. Und dann ist es ja keine neue Reglementierung, das war auch vorher eine Fußgängerzone, in der Radfahrer unter gewissen Einschränkungen (Schrittgeschwingigkeit), geduldet wurden. Diese Duldung wird jetzt für ein gewisses Zeitfenster zurückgenommen.

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