Wie in 2020 ist auch das Zünden von Osterfeuern in 2021 verboten. Dies resultiert aus der aktuellen Corona-Lage und den damit verbundenen Versammlungsbeschränkungen.
Angesammelter Holzschnitt kann nach Antragstellung / Genehmigung verbrannt werden
Bereits gesammelter Schlagabraum oder Holzschnitt für Osterfeuer können lediglich bis Mittwoch, 31. März 2021, unter Voranmeldung verbrannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein schriftlicher Antrag, bestenfalls per E-Mail an ordnungsamt@emsdetten.de mindestens zwei Tage im Voraus gestellt wird. Er sollte beinhalten, wo der Schlagabraum oder Holzschnitt an welchem Tag zu welcher Uhrzeit gezündet werden soll. Ebenfalls ist eine vor Ort befindliche Kontaktperson mit Mobilnummer anzugeben. Der bzw. die Antragstellende erhält anschließend ein Merkblatt mit weiteren Informationen zum sicheren Abbrennen des Gehölzschnittes. Zur Vermeidung von Menschenansammlungen sind Zuschauende nicht zulässig. Die örtlichen Feuerwehren bitten Bürgerinnen und Bürger, von einem Anruf unter der Notrufnummer 112 abzusehen, sofern sie aufsteigenden Rauch beobachten, der auf das Verbrennen des Schlagabraums zurückzuführen ist.
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