Osterfeuer in 2021 verboten

0
579

Wie in 2020 ist auch das Zünden von Osterfeuern in 2021 verboten. Dies resultiert aus der aktuellen Corona-Lage und den damit verbundenen Versammlungsbeschränkungen.

Angesammelter Holzschnitt kann nach Antragstellung / Genehmigung verbrannt werden

Bereits gesammelter Schlagabraum oder Holzschnitt für Osterfeuer können lediglich bis Mittwoch, 31. März 2021, unter Voranmeldung verbrannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein schriftlicher Antrag, bestenfalls per E-Mail an ordnungsamt@emsdetten.de mindestens zwei Tage im Voraus gestellt wird. Er sollte beinhalten, wo der Schlagabraum oder Holzschnitt an welchem Tag zu welcher Uhrzeit gezündet werden soll. Ebenfalls ist eine vor Ort befindliche Kontaktperson mit Mobilnummer anzugeben. Der bzw. die Antragstellende erhält anschließend ein Merkblatt mit weiteren Informationen zum sicheren Abbrennen des Gehölzschnittes. Zur Vermeidung von Menschenansammlungen sind Zuschauende nicht zulässig. Die örtlichen Feuerwehren bitten Bürgerinnen und Bürger, von einem Anruf unter der Notrufnummer 112 abzusehen, sofern sie aufsteigenden Rauch beobachten, der auf das Verbrennen des Schlagabraums zurückzuführen ist.

Kommentieren Sie den Artikel

Die Kommentare werden erst nach Prüfung freigeschaltet. Kommentare ohne Hinweis auf den Verfasser (vollständiger Klarname) oder gar mit vorsätzlich falscher E-Mail-Adresse werden nicht veröffentlicht! Wir bitten Sie, bei Ihren Kommentaren sachlich zu bleiben und sich einer angemessenen Formulierung zu bedienen.

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Danke für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellst möglich bearbeiten.