Steht eine Heirat bevor? Welchen Namen wird man künftig tragen? Welchen Namen tragen die Kinder einer nichtehelichen Gemeinschaft, bei Adoption oder Scheidungskinder? Das bislang bestehende Namensrecht in Deutschland soll mit dem 01. Januar 2025 einige Änderungen erhalten. AllesDetten zeigt an dieser Stelle anhand von Beispielen, was sich tatsächlich ändert:
Doppelnamen
Max Müller und Petra Meyer (geb. Schulze) heiraten. Sie wollen einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Geltendes Recht: Max und Petra können die Namen Müller, Meyer und Schulze als Ehenamen bestimmen. Wählen sie den Ehenamen Müller, kann Petra diesem Namen den Namen Meyer oder Schulze als Begleitnamen voranstellen oder anfügen (Müller-Meyer, Meyer-Müller, Müller-Schulze, Schulze-Müller). Wenn Max Müller und Petra Müller-Meyer ein Kind bekommen, erhält dieses den Familiennamen Müller als Geburtsnamen.
Neues Recht: Max und Petra können einen aus Müller und Meyer oder Müller und Schulze gebildeten Doppelnamen als Ehenamen bestimmen. Dieser kann – muss aber nicht – durch Bindestrich verbunden werden. In diesem Fall führen beide Eheleute den Doppelnamen. Möglich wäre: Müller-Meyer, Meyer-Müller, Müller-Schulze, Schulze-Müller (jeweils auch ohne Bindestrich möglich). Auch Kinder der Eheleute erhalten diesen Doppelnamen als Geburtsnamen. Wie bisher schon können Max und Petra auch nur einen ihrer Namen als Ehenamen bestimmen: Müller, Meyer oder Schulze.
Wenn einer der beiden Eheschließenden bereits einen Doppelnamen führt, darf hiervon nur ein Bestandteil des Namens in den neuen Familiennamen einfließen.
Geburtsdoppelnamen
Max Müller und Petra Meyer sind nicht verheiratet. Sie bekommen ein Kind, die elterliche Sorge steht ihnen gemeinsam zu.
Geltendes Recht: Geburtsname (Familienname) des Kindes ist entweder Müller oder Meyer.
Neues Recht: Zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten (Müller oder Meyer) kann für das Kind ein aus Müller und Meyer gebildeter Doppelname zum Geburtsnamen bestimmt werden: Müller-Meyer oder Meyer-Müller (jeweils auch ohne Bindestrich.
Wenn einer der beiden Elternteile oder auch beide einen Doppelnamen führen und das Kind soll einen Doppelnamen bestehend aus Namen beider Elternteile erhalten, so darf aus deren Doppelnamen jeweils nur ein Bestandteil bestimmt werden.
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