Neuer Leitfaden für Fahrradstraßen

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Verkehrszeichen 244.1 und 244.2 " Beginn und Ende einer Fahrradstraße" - Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf die Fahrradstraße nicht nutzen, es sei denn dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist erlaubt.

2020 hat der Rat der Stadt Emsdetten die ersten Fahrradstraßen beschlossen, Blumenstraße und Goldbergweg. Da es zu dem Zeitpunkt noch keinen offiziellen einheitlichen Leitfaden gab, hat Emsdetten für sich die „Grundzüge für die Gestaltung von Fahrradstraßen“ entwickelt.

2023 hat die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW) einen „Leitfaden Fahrradstraßen“ veröffentlicht. In diesen Leitfaden sind einige der „Emsdettener Grundzüge“ eingeflossen, – aber eben nicht alle.

Die Einhaltung dieses Leitfadens der AGFS wird mittlerweile von der Bezirksregierung Münster zwingend gefordert, ist Voraussetzung für jegliche Förderzusagen.

Es war also mehr ein formeller Akt, dass der Auschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (AKUM) in seiner gestrigen Sitzung dem „Austausch“ der Emsdettener Grundzüge gegen den ADFS-Leitfaden zustimmte.

In dem 96-seitigen Leitfaden ist von der Definition der unterschiedlichen Fahrzeugarten über die Beschilderung und Straßenmarkierungen, Fahrzeugbreiten, zulässigem und auch nicht zulässigem Verkehr bis hin zur Oberflächenbeschaffenheit oder Querungshilfen so ziemlich alles geregelt.

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