Ab Donnerstag (Tag der Arbeit, 1. Mai 2025) dürfen Lichtbilder für elektronische Aufenthaltstitel sowie für Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und Flüchtlinge nach den Vorgaben der Aufenthaltsverordnung ausschließlich digital erstellt und gesichert online übertragen werden.
Das Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung des Kreises Steinfurt darf analog ausgedruckte Passbilder dann nicht mehr annehmen. Mit dem neuen Verfahren soll die Sicherheit verbessert werden. Manipulationen durch sogenanntes „Morphing“ sollen so verhindert werden. Zudem wird so eine hohe Lichtbildqualität gewährleistet.
„Das neue Lichtbildverfahren ist ein weiterer und wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Transformation im Kreis Steinfurt“, unterstreicht Oliver Klöpper, Leiter des Amtes für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung des Kreises Steinfurt.
Zuwanderinnen und Zuwanderer können ihr Lichtbild an zwei im Amt platzierten Selbsterfassungsgeräten („smarte Fotoboxen“) direkt vor Ort erstellen. Ein drittes Gerät soll angeschafft werden. Die Fotoboxen mit ihrer achtsprachigen Menüführung bieten den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, eigenständig ein biometrisches Foto zu erstellen, Fingerabdrücke abzugeben und digital zu unterschreiben.
„Mit Hilfe dieser neuen Geräte wird der Service spürbar vereinfacht, weil dann alles direkt an Ort und Stelle erledigt werden kann“, betont Oliver Klöpper abschließend. Alternativ besteht auch die Option, digitale biometrische Lichtbilder bei einem zertifizierten Fotografen erstellen zu lassen. Die Antragstellenden erhalten dort einen QR-Code, den sie zur Ausländerbehörde mitbringen. Diese kann dann das Lichtbild mittels spezieller Handscanner digital weiterverarbeiten und zuordnen.
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