In welcher Stadt oder Gemeinde wird bis Ende Oktober in Deutschland am meisten entsiegelt? In Kooperation mit dem Kreis Steinfurt ruft auch die Stadt Emsdetten zur Teilnahme am Entsiegelungswettbewerb „abflastern“ auf. Privatpersonen, Vereine, Nachbarschaften oder Schulen können sich ab sofort mit eigenen Entsiegelungsmaßnahmen am bundesweiten Wettbewerb beteiligen.
Versiegelte Flächen stellen Städte und Gemeinden zunehmend, insbesondere im Zuge des Klimawandels, vor immer größere Herausforderungen. So verhindern beispielsweise asphaltierte Schulhöfe, betonierte Parkplätze und gepflasterte Wege die natürliche Versickerung von Regenwasser, heizen sich im Sommer stark auf und bieten Pflanzen und Tieren keinen Lebensraum. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat sich die Stadt Emsdetten für die Teilnahme an dem Wettbewerb entschieden. Das Aufbrechen und Begrünen versiegelter Flächen kann die Auswirkungen von Hitzewellen und Starkniederschläge abschwächen, die im Zuge des Klimawandels immer häufiger und extremer auftreten.
Ganz nach dem Motto „Grün statt Grau“ können alle Interessierten mitmachen, die versiegelte in begrünte Flächen umwandeln möchten. Für eine erfolgreiche Teilnahme sind bis zum 31. Oktober 2025 Vorher-Nachher-Fotos unter www.abpflastern.de einzutragen. Über das Portal erfolgt auch über die Zuordnung zur jeweiligen Kommune. Neben klassischen Entsiegelungsmaßnahmen werden auch zurückgebaute Schotterflächen gewertet. Die Auszeichnung der Städte und Gemeinden, die am meisten Flächen entsiegelt haben, erfolgt im November 2025. Zusätzlich wird monatlich ein Projekt des Monats ausgezeichnet.
„Abpflastern“ und dabei fördern lassen
Wer Asphalt- oder Pflasterflächen entsiegeln möchten, kann sich noch eine proKLIMA-Förderung sichern. Die Stadt Emsdetten fördert Entsiegelungsmaßnahmen mit 50 Euro pro Quadratmeter. Der Antrag für eine Förderung kann unkompliziert online im ServicePortal der Stadt Emsdetten gestellt werden. Hinweis: Der Rückbau von Schottergärten ist nicht förderfähig, da die Anlage eines solchen unbegrünten und abgedichteten Bereiches laut Landesbauordnung grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Weitere Informationen zum bundesweiten Wettbewerb sowie Veranstaltungstermine rund um das Thema „Pflegeleichte (Vor)Gartengestaltung“ finden Interessierte unter www.energieland2025.de/entsiegeln.
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