Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus hat der Kreis Steinfurt auf der Grundlage einer Anweisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Allgemeinverfügung zu Besuchseinschränkungen bekanntgemacht. Diese gilt für die vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben, sowie anbieterverantwortete Wohngemeinschaften im Kreisgebiet. Über die Anweisung des Ministeriums hinaus hat der Kreis Steinfurt den genannten Einrichtungen ein generelles Besuchsverbot empfohlen.
Personen, die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, sowie Kontaktpersonen der Kategorien I und II dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Rückkehr aus einem dieser Gebiete diese Einrichtungen nicht betreten.
Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind ab sofort ebenfalls gänzlich untersagt.
Im Einzelfall und unter Auflagen können Ausnahmen für nahestehende Personen – beispielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung – zugelassen werden.
Diese Einschränkungen gelten zunächst bis Sonntag, 19. April.
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