Die Vorlage durch den zuständigen Fachausschuss ist gegeben, Haupt-, Finanz- und Steuerungsausschuss und dann abschließend der Rat der Stadt Emsdetten müssen diese Flanke in ihren bevorstehenden Sitzungen nur noch verwandeln. Es geht darum, die in 2018 beschlossene Befreiung von Parkgebühren für E- und Hybrid-Fahrzeuge auf den sonst kostenpflichtigen Stellplätzen der Stadt Emsdetten zum Jahresbeginn 2024 wieder aufzuheben.
Damals hatte man darin einen möglichen Kaufanreiz für derartige Fahrzeuge gesehen. Der Beschluss ist seinerzeit gefasst worden, mit der Auflage, dass die Stadtverwaltung nach fünf Jahren prüfen möge ob diese Form der Förderung weiterhin sinnvoll sei.
Bei spürbar steigendem Anteil der Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (in 2018 waren in Emsdetten 14 E-Fahrzeuge zugelassen, am 30.06.2022 415 und am 30.06.2023 bereits 647), ergeben sich für die Stadt natürlich Mindereinnahmen (aktuell im mittleren vierstelligen Bereich). Die Personalkosten sind aber gleichbleibend bzw. tendenziell sogar leicht steigend, da natürlich auch diese Fahrzeuge kontrolliert werden, deren Parkdauer ist ebenso begrenzt.
In Teilen der Bevölkerung hat die seinerzeit beschlossene Regelung für Unverständnis gesorgt. Dieser Unmut hat sich nicht gelegt, im Gegenteil, mehrere Städte im Umfeld Emsdettens haben diese ebenfalls eingeführte Regelung mittlerweile zurückgenommen.
Danke für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellst möglich bearbeiten.