Klimafonds 2025 des Kreises Steinfurt: 75.000 € für Hitzeschutzmaßnahmen

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(Foto: pixabay)

Mit seinem Klimafonds unterstützt der Kreis Steinfurt seit 2020 gesellschaftliches Engagement für den Klimaschutz vor Ort. So auch in diesem Jahr: Insgesamt stehen 75.000 € für die Förderung von Hitzeschutzmaßnahmen gemeinnütziger Vereine sowie von Energieberatungen zur Heizungsoptimierung für Privathaushalte zur Verfügung. Die Antragsstellung für Vereine ist ab Dienstag, 15. April 2025 möglich. Privatpersonen können ab dem 1. August 2025 eine Förderung beantragen.

Der Klimafonds wurde 2025 neu aufgelegt und fördert einerseits gezielt Maßnahmen, die den immer häufiger auftretenden Hitzeperioden als bereits spürbare Folgen des Klimawandels entgegenwirken. So unterstützt der Klimafonds gemeinnützige Vereine – unter die auch gemeinnützig organisierte Bildungs- und Pflegeeinrichtungen fallen – bei der Klimafolgenanpassung im Bereich des Hitzeschutzes. Gefördert werden Maßnahmen zur Verschattung von Aufenthaltsbereichen oder zur Schaffung von Kühlungseffekten. Möglich sind etwa Baumpflanzungen, die Begrünung von Dächern und Fassaden oder smarte Lösungen wie die Installation von Wasserspielen oder Weidentipis. Die maximale Förderhöhe in diesem Förderbereich beträgt 100 Prozent der Gesamtkosten, beziehungsweise maximal 1.000 €. Vereine können ab Dienstag, 15. April 2025, Förderanträge für diesen Bereich stellen.

Ein weiterer Förderschwerpunkt des Klimafonds 2025 ist die Energieeinsparung in privaten Haushalten. Bürgerinnen und Bürger können über den Klimafonds eine Energieberatung zur Heizungsoptimierung fördern lassen. Dazu stellt der Kreis Steinfurt eine Liste mit qualifizierten Energieberatern aus der Region zur Verfügung. Die Beratung umfasst eine Vor-Ort-Begutachtung der vorhandenen Heiztechnik, Empfehlungen zur effizienten Einstellung der Heizungsanlage und ein individuelles Beratungsprotokoll für die nächsten Schritte. So können Privatpersonen ihren Wärmeverbrauch senken, Heizkosten sparen und den Wohnkomfort erhöhen. Die maximale Förderhöhe beträgt 80 Prozent der Gesamtkosten, beziehungsweise maximal 400 €. Ab dem 1. August 2025 können Privatpersonen in diesem Bereich Anträge stellen.

Details und weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie und Antragsformulare sind unter www.energieland2050.de/klimafonds zusammengestellt. Für Fragen steht das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit per Mail an klimafonds@kreis-steinfurt.de oder unter der Telefonnummer 02551/69 2102 zur Verfügung. Die telefonischen Sprechzeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 10 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.

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