Eigentümer von Kleindenkmalen im Kreis Steinfurt können bei Maßnahmen zur Sanierung oder Erhaltung ihrer Objekte in diesem Jahr finanziell doppelt entlastet werden. Ermöglicht durch einen Zuwendungsbescheid des Landes sind Förderungen von insgesamt bis zu 4.000 Euro möglich. Förderfähig sind Maßnahmen an Kleindenkmalen wie Kapellen, Bildstöcke, Wegekreuze, Brunnen und Grenzsteine – vorausgesetzt, diese sind öffentlich zugänglich und werden noch in diesem Jahr instandgesetzt.
Eigentümer solcher Objekte profitieren bei entsprechenden Vorhaben von einer verdoppelten finanziellen Unterstützung, erklärt Rabea Everwand von der Oberen Denkmalbehörde des Kreises Steinfurt: „Der Kreis fördert bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten bzw. maximal 2.000 Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich in gleicher Höhe an der jeweiligen Maßnahme. Der Antrag zur Förderung samt denkmalrechtlicher Erlaubnis und einem Firmenangebot kann ganz unkompliziert bei der Oberen Denkmalbehörde des Kreises eingereicht werden. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare gibt es im Internet unter www.kreis-steinfurt.de/denkmalfoerderung. Interessierte Eigentümer können sich bei Fragen gerne an mich wenden“, bietet die Denkmalpflegerin ihre Hilfe an. Die Anträge können digital per E-Mail eingereicht werden an denkmal@kreis-steinfurt.de.
Der Kreis Steinfurt setzt sich seit mehreren Jahren aktiv für die Erhaltung und Sanierung von Kleindenkmalen ein, die oft in einem schlechten baulichen Zustand sind. Um den Eigentümern dieser denkmalgeschützten Objekte zu helfen, wurde das Förderprogramm „Kleindenkmale erhalten“ ins Leben gerufen, das nun durch eine zusätzliche Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen erweitert wird. Mit dieser Initiative möchte der Kreis Steinfurt nicht nur die bauliche Substanz der Kleindenkmale sichern, sondern auch das kulturelle Erbe der Region bewahren und fördern. Die Sanierung dieser historischen Objekte trägt zur ihrer Inwertsetzung und zur Identität der Kommunen bei.
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