Gut gedacht ist nicht immer auch gut gemacht – Beirat Ü60 zur Heizkostenhilfe

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Gut gedacht ist nicht immer gut gemacht: Die für viele Bürgerinnen und Bürger angesichts der enorm gestiegenen Energiekosten notwendige „Heizkostenhilfe NRW“ kann nur online beantragt werden – „und das schließt viele, insbesondere ältere Menschen, von der Wahrnehmung ihrer berechtigten Ansprüche aus“. Die Landesseniorenvertretung NRW (LSV NRW) setzt sich dafür ein, dass auch Anträge in Papierform gestellt und bearbeitet werden können. Dies ist in anderen Bundesländern durchaus möglich.
Mit dieser Forderung steht die LSV nicht allein: Als deren federführendes Mitglied weiß sie die Unterstützung aller in der Landesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisation (LAGSO) NRW vertretenen Gruppen hinter sich.

Auch der Beirat Ü60 unterstützt diese Forderung.

Kritisiert wird einvernehmlich, dass dieser ausschließlich digitale Zugang insbesondere solche Menschen ausschließt, die weder über Medienkompetenz noch über die entsprechende Hardware – sprich Computer und Internetzugang – verfügen. Das trifft derzeit noch auf viele Ältere zu, wenn auch nicht auf alle.
Karl-Josef Büscher, Vorsitzender der LSV: „Uns wurde ein beispielhafter Fall berichtet von einem Ehepaar, das keinen Zugang zum Internet oder sonstige technische Möglichkeiten hat. Gemäß Energiekostenrechner stehen ihnen ca. 350 € Heizkostenhilfe zu, die sie aber eben nicht beantragen können.“ Gerade für solche – nun im Grunde doppelt hart Betroffene – müsse die Landesregierung schnellstmöglich einen papiergebundenen Antrag bereitstellen.

Der gut gemeinte Rat auf der Homepage des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) zu den „Härtefallhilfen für Privathaushalte“, der ebenso auch in NRW erfolgt, doch andere Personen um Unterstützung bei der Online-Beantragung zu bitten, kann den Vorstand der LSV nicht überzeugen. „Dieser Vorschlag setzt menschliche Netzwerke voraus, über die nicht alle Menschen und insbesondere hochaltrige, alleinlebende Menschen oft nicht (mehr) verfügen.“

Dass die rein Internet-basierte Antragstellung (www.heizkostenhilfe.nrw) anspruchsberechtigte Menschen von ihrem Recht ausschließt, dürfe nicht so stehen bleiben, da sind sich alle LAGSO-Mitglieder einig in ihrer Forderung an die Landesregierung, die Lücke hin zur Gleichbehandlung und Chancengleichheit sofort zu schließen.

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