Gastronomiebetriebe, Fitnessstudios, Spielhallen, Wettbüros, Skateanlage und Stadtpark ab heute, Montag, 16. März 2020, geschlossen

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Angesichts der jüngsten Entwicklung der Corona-Pandemie hat sich die Landesregierung NRW zu Beschränkungen auch für den Gastronomie-Bereich entschlossen. Die Stadt Emsdetten hat gestern Abend eine Allgemeinverfügung erlassen, die heute in Kraft tritt und zunächst bis zum 19. April 2020 gültig ist. Rechtsgrundlage ist das deutsche Infektionsschutzgesetz.

Danach ist der Betrieb von allen Bars, Schankwirtschaften, Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Theater, Kinos, Tierparks und Museen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen, einzustellen. In Emsdetten sind unter anderem Fitnessstudios, Spielhallen, Wettbüros, der Skatepark und der Stadtpark ab heute, Montag, 16. März 2020, geschlossen.

Speisewirtschaften und Hotels haben sicherzustellen, dass

– eine Registrierung aller Besucherinnen und Besucher mit Kontaktdaten (Datum,

Uhrzeit, Nachname, Vorname, Telefonnummer) erfolgt,

– die Einrichtung so ausgestaltet ist, dass zwischen den Personen an verschiedenen

Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird.

– Die Besucherinnen und Besucher erhalten Hygienehinweise.

– Die Einhaltung der Hygienehinweise muss ermöglicht werden.

Die Stadt Emsdetten hat mit Vertretern der Gastronomen gesprochen. Jeder Betreiber einer Speisegastronomie oder eines Hotels entscheidet für sich, ob ein Betrieb unter den Einschränkungen der Allgemeinverfügung weitergeführt wird oder nicht. Auch hat ein Gespräch mit dem Vorsitzendem des Bezirksverbandes der Kleingärtner stattgefunden. Alle Besitzer von Kleingartenanlagen wurden bereits auf die Allgemeinverfügung der Stadt Emsdetten und die Einhaltung der Vorgaben explizit hingewiesen.

Beigefügt erhalten Sie das Amtsblatt der Stadt Emsdetten vom 15. März 2020 mit der Allgemeinverfügung der Stadt Emsdetten.

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