Die Fraktion Die Linke hatte mit Schreiben vom 05. Januar 2025 an den Bürgermeister Oliver Kellner die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule als Grundschule beantragt.
Die Ratsmitglieder Christoph Huesmann und Uwe Warda begründen Ihren Antrag wie folgt:
Antrag
Eltern in NRW haben das Recht, ihre Kinder an einer Bekenntnisschule anzumelden, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Gleichzeitig besteht der Anspruch auf bekenntnisfreie Schulbildung. Da in Emsdetten alle Grundschulen katholische Bekenntnisschulen sind, verweigern wir den Eltern das Recht, die religiöse Erziehung ihrer Kinder frei zu bestimmen.
Bekenntnisschulen sind konfessionelle Schulen, die darauf ausgelegt sind, Kinder im Sinne eines spezifischen Glaubens zu unterrichten. Ziel ist es dabei religiöse Werte zu vermitteln. Sie fördern die Erziehung im Sinne einer bestimmten Religion und unterstützt Eltern, die religiöse Bildung für wichtig halten….
….Gemeinschaftsschulen sind besonders geeignet, Kinder mit Migrationshintergrund zu integrieren, da sie religiöse Unterschiede nicht in den Vordergrund stellen und Vielfalt fördern. Bekenntnisschulen können für Kinder aus anderen Glaubensgemeinschaften als ausschließend wahrgenommen werden, da sie meist christliche Werte priorisieren. Dies kann die soziale Integration erschweren.
Gemeinschaftsschulen sind ein Beitrag zur Chancengleichheit und Integration. Bekenntnisschulen hingegen unterstützen traditionelle und religiöse Gruppen, da sie die Weitergabe von Glaubenswerten ermöglichen.
Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein Grundrecht und viele Eltern schätzen die Wahlfreiheit
zwischen Gemeinschafts- und Bekenntnisschulen. Der Wunsch nach konfessionellen Schulen kann bei gläubigen Eltern stark ausgeprägt sein, während säkulare oder multikulturelle Eltern häufig Gemeinschaftsschulen bevorzugen.
In Emsdetten fehlt der Zugang zu bekenntnisfreien Schulen da nur Bekenntnisschulen einer
Religion vorhanden sind. Ziel dieses Antrages ist nicht die Abschaffung der Bekenntnisschulen, sondern die Schaffung einer im Grundgesetzt verankerten Alternative, der Gemeinschaftsschule, damit der Elternwille nach Religionsfreiheit auch praktisch umgesetzt werden kann.
Beschlussvorlage
Die Stadtverwaltung hat hierzu die Schulleitungen aller sechs in Emsdetten ansässigen Grundschulen befragt (die jeweiligen Stellungnahmen sind in der Beschlussvorlage 70/2025 abgedruckt).
Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Schulausschuss in seiner heutigen Sitzung, diesen Antrag abzulehnen. Entsprechend den geltenden Regelungen des Schulgesetzes NRW kann die Einrichtung einer derartigen Schulform nur auf Initiative und Abstimmung durch Eltern betroffener Schüler erfolgen.
Begründet wird die Empfehlung wie folgt:
Das Schulgesetz NRW sieht vor, dass die Organisationsform einer Schule nicht allein durch
den Schulträger, sondern im Wesentlichen und vor allem durch die Eltern der betroffenen
Schülerinnen und Schüler einer Grundschule mitbestimmt wird.
Die Umwandlung einer konfessionsgebundenen Grundschule in eine Gemeinschaftsschule
als Grundschule der Stadt Emsdetten könnte mit erheblichen strukturellen und pädagogi-
schen Auswirkungen verbunden sein, die zwingend unter der Berücksichtigung des Elternwillens beschlossen werden muss.
Danach werden einige Gesetzesstellen angeführt, die die genannte Begründung untermauern.
Beraten wird der Antrag zunächst in der heutigen Sitzung des Ausschuss für Schule und Bildung, dann am 08. Mai 2025 im Haupt-, Finanz- und Steuerungsausschuss (HFSA) und abschließend am 15. Mai 2025 im Rat der Stadt Emsdetten.
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