Bürgergeld: Verschärfte Regelungen ab 2025

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Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2025 einige Regelungen im Bürgergeld verschärft. Darauf weist das jobcenter Kreis Steinfurt hin. So müssen Leistungsbeziehende mit einer 30-prozentigen Kürzung ihres Regelbedarfs rechnen, wenn sie eine zumutbare Arbeit ablehnen. Wer einen Termin im Jobcenter versäumt, bekommt einen Monat lang ebenfalls 30 Prozent weniger. Die Schonzeit für eigenes einzusetzenden Vermögens, soweit dies 40.000 Euro übersteigt, wird von zwölf auf sechs Monate gesenkt. Außerdem gilt ein längerer Arbeitsweg von bis zu drei Stunden täglich als zumutbar. Schließlich soll auch Schwarzarbeit im kommenden Jahr stärker geahndet werden.

Die Höhe der Regelsätze beim Bürgergeld bleibt im kommenden Jahr stabil. Der Regelbedarf legt das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum fest. Er deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege und Hausrat sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt 563 Euro. Für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft liegt er bei 506 Euro. Kinder bis fünf Jahre erhalten 357 Euro. Die Grundsicherung für Kinder im Alter von sieben bis 15 beträgt 390 Euro. Jugendliche bis 17 Jahren bekommen 471 Euro. Der Regelbedarf für Personen im Alter von 18 bis 24 Jahre, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind und im Haushalt der Eltern leben, beträgt 451 Euro.

Zum Bürgergeld-Regelsatz können betroffene Personen im Bedarfsfall mit weiterer finanzieller Unterstützung seitens des Jobcenters rechnen, zum Beispiel falls ein Mehr- oder Einmalbedarf nötig sein sollte. Dazu kommen Zuschüsse zu den Sozialversicherungen und eine Übernahme von angemessenen Wohnungs- und Heizkosten.

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