Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt – Versand der Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 05. Februar
Rund 3.500 Emsdettener Bürgerinnen und Bürger haben inzwischen ihre Briefwahlunterlagen bei der Stadt Emsdetten beantragt – davon sind über 2.000 Anträge über das „Online-Wahlscheinverfahren“ eingegangen.
Spätestens bis Mittwoch vor der Wahl, 19. Februar 2025, um 18.00 Uhr können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Wegen benötigter Postlaufzeiten empfiehlt es sich die Briefwahl ab Mittwoch, 05. Februar 2025, im Wahlbüro auf Hof Deitmar während der Öffnungszeiten
- montags bis donnerstags: 8.30 – 18.00 Uhr
- freitags und samstags: 8.30 – 12.30 Uhr
- Freitag, 21. Februar 2025: 8.30 – 15.00 Uhr
- Samstag, 22. Februar 2025, und Sonntag, 23. Februar 2025, ist die Briefwahl nur in akuten Krankheitsfällen möglich
zu beantragen und vor Ort im Briefwahlbüro zu wählen.
Briefwahl
Bei bisherigen Wahlen bestand immer die Gelegenheit die Briefwahl in einem Zeitraum von vier Wochen durchzuführen – jetzt sind es nur knapp zwei Wochen. Dies stellt nicht nur die Verwaltung vor organisatorische Probleme, sondern auch die Wählerinnen und Wähler, die sich rechtzeitig um den Erhalt und die Rücksendung der Briefwahlunterlagen kümmern müssen.
Hierzu bestehen drei Möglichkeiten:
- Beantragung der Briefwahlunterlagen per Online-Wahlscheinverfahren auf emsdetten.de/wahlenoder über den auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten personalisierten QR-Code
- Beantragung per Post (Antrag steht auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes)
- Beantragung im Wahlbüro auf Hof Deitmar:
Bei der Beantragung im Wahlbüro können die Briefwahlunterlagen auch gleich ausgefüllt und somit die Briefwahl direkt durchgeführt werden. Hierfür müssen der Wahlbenachrichtigungsbrief und ein Ausweisdokument mitgebracht werden.
Der Versand der Briefwahlunterlagen kann erst ab dem 05. Februar 2025 erfolgen, weil erst dann die amtlichen Stimmzettel vorliegen. Ursächlich für den späten Druck der Stimmzettel sind einzuhaltende Fristen des Landeswahlausschusses bei der Zulassung der landesweiten Wahlvorschläge.
Wichtig: Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr im Briefkasten des Rathauses zurückgegeben werden. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht mehr berücksichtigt werden.
Verreiste sollten den Kontakt zum Wahlamt suchen
Wählende, die Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten und ab dem 05. Februar 2025 verreist sind, können Sich telefonisch (02572 922-345) oder per Mail beim Wahlamt (wahlen@emsdetten.de) melden, um die Thematik individuell zu besprechen.
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