Briefwahl kann noch bis Freitag beantragt werden

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Wahlberechtigte, die am kommenden Sonntag aus Zeitgründen nicht zur Wahlurne gehen können oder aufgrund der Corona-Pandemie Öffentlichkeit meiden, können noch bis Freitag, 18 Uhr, Briefwahlunterlagen anfordern. Wer per Briefwahl von seinem Wahlrecht Gebrauch machen möchte, muss die Unterlagen schriftlich oder persönlich im Wahlamt des jeweiligen Wohnortes beantragen.

Bei schriftlicher Antragstellung sollten Antragstellerinnen und –steller allerdings die Bearbeitungszeit und Postlaufzeiten berücksichtigen. Je näher das Fristende kommt, umso mehr bietet sich die persönliche Antragstellung an. Auf Wunsch kann auch direkt im Briefwahlbüro der jeweiligen Kommune gewählt werden. Eine Antragstellung per Telefon ist nicht zugelassen. Damit die Stimme gezählt wird, müssen die Briefwahlzettel am Wahltag bis 16 Uhr bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung vorliegen.

 

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