Aufruf zu Coronaparty und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

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(Foto: Schwegmann)

Am Freitag (20.03) ging durch einen Zeugen ein Hinweis bei der Polizei in Greven ein, dass zu einer Corona Party aufgerufen worden sei. Wie aus den sozialen Medien zu entnehmen sei, solle die Party am Freitag (20.03.) gegen 21.00 Uhr stattfinden. Der Aufruf zu dieser Party fand über eine private Rufnummer statt. Die Polizei konnte schnell die Adresse zu dieser Rufnummer ausfindig machen. Es handelte sich dabei um eine Wohnung in der Halstrastraße. Die Polizeibeamten fuhren zu dieser Adresse und trafen dort auf eine 47jährige Frau mit ihrem 25jährigen Sohn. Der junge Mann verhielt sich von Anfang an sehr aggressiv. Er hustete in Richtung der Beamten und sagte dabei, dass er sich in Quarantäne befände. Er habe Kontakt zu einem positiv getesteten Corona Patienten gehabt. Diese Angaben wurden offiziell bestätigt. Da sich die 47jährige Frau ebenfalls sehr unkooperativ verhielt, untersagten die Beamten jegliche Veranstaltungen in der Wohnung mit mehreren Personen. Darüber hinaus wurden das Gesundheitsamt und das Ordnungsamt über diesen Sachverhalt informiert. Die Polizeibeamten eröffneten gegen die Frau und den jungen Mann ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz und vorsätzliche Körperverletzung.

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