Am Mittwoch, 28. Juli 2021 lag der Kreis Steinfurt an acht aufeinanderfolgenden Tagen über dem Inzidenzwert von 10. Damit tritt automatisch am übernächsten Tag – Freitag, 30. Juli – wieder die Stufe 1 in Kraft. Diese sieht wieder einige Einschränkungen vor. Mit weiteren Einschränkungen ist zu rechnen, wenn der Inzidenzwert des Kreises Steinfurt an acht aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 35 liegt.
Neben einer generellen Maskenpflicht in Innenräumen gelten damit ab Freitag, 28. Juli wieder folgende Beschränkungen:
Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind mit fünf Haushalten oder alternativ für 100 Personen mit negativem Test aus beliebig vielen Haushalten erlaubt. Vollständig Geimpfte, Genesene der letzten 6 Monate sowie Genesene mit Impfung zählen dabei nicht mit. Paare gelten unabhängig ihres Wohnortes als ein Haushalt.
Private Veranstaltungen
Private Veranstaltungen (Sitzen, Stehen, Essen, Trinken) sind im Freien bis max. 250 Personen, und in Innenräumen bis max. 100 Personen und jeweils negativem Test und Kontaktdatenerfassung erlaubt.
Private Partys (Musik, Tanzen) sind im Freien bis max. 100 Personen, und in Innenräumen mit max. 50 Personen und jeweils negativem Test und Kontaktdatenerfassung erlaubt.
Kultur
Museen etc. sind mit Kontaktdatenerfassung und Personenbegrenzung (10m2 pro Person) geöffnet.
Veranstaltungen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen ohne Mindestabstand, aber mit negativem Testnachweis oder mit Mindestabstand und ohne Testnachweis erlaubt. Mehr als 1.000 Personen sind erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
Probenbetrieb im Innenraum ist mit negativem Test, Kontaktdatenerfassung und ohne Gesang oder Blasinstrumente mit max. 50 Personen erlaubt. Mit Gesang oder Blasinstrumenten und ständiger Durchlüftung sind Proben mit 30 Personen erlaubt; in besonders großen Räumen wie Kirchen jedoch ebenfalls mit bis zu 50 Personen. Proben im Freien können ohne Testnachweis stattfinden.
Freizeit
Kleine Außeneinrichtungen (z.B. Minigolf) können mit negativem Test öffnen.
Schwimm- und Spaßbäder und Saunen dürfen mit negativem Test und Kontaktdatenerfassung und Personenbegrenzung (1 Kunde pro 7 m2) öffnen. Freibäder dürfen ohne negativen Test öffnen.
Wettannahmestellen etc. dürfen mit Personenbegrenzung (1 Kunde pro 10 m2) öffnen.
Clubs und Discotheken dürfen im Freien mit negativem Test und Kontaktdatenerfassung für bis zu 100 Personen öffnen.
Außerschulische Bildungsangebote und Angebote der Selbsthilfe
Bildungs- und Selbsthilfeangebote sind drinnen und draußen mit Kontaktdatenerfassung und negativem Test erlaubt. Wenn es feste Sitzplätze gibt, kann der Mindestabstand unterschritten werden, dann ist allerdings ein namentlicher Sitzplan anzufertigen. Am Sitzplatz entfällt bei ausreichender Belüftung die Maskenpflicht.
Anfänger- und Kleinkinderschwimmen ist ohne Personenbegrenzung erlaubt.
Sport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen und in Fitnessstudios
Kontaktloser Sport im Freien ist ohne Personenbegrenzung erlaubt.
Kontaktfreier Sport ist (mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining) in Innenräumen ohne Personenbegrenzung mit negativem Test und Kontaktdatenerfassung erlaubt. Hochintensives Ausdauertraining in Innenräumen ist mit vollständiger Durchlüftung mit bis zu 15 Personen und negativem Test und Kontaktdatenerfassung erlaubt.
Kontaktsport ist sowohl im Freien als auch in Innenräumen mit negativem Test und Kontaktdatenerfassung bis zu 100 Personen erlaubt.
Zuschauende im Freien sind mit bis zu 25.000 Zuschauenden – aber maximal die Hälfte der Kapazität – erlaubt. Bei mehr als 5.000 Zuschauenden sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept notwendig.
Zuschauende im Innenraum sind mit negativem Test, namentlichem Sitzplan sowie fest zugewiesenen Sitz- und Stehplätzen bis 1.000 Personen aber max. 1/3 der Zuschauerkapazität erlaubt.
Umkleiden und Duschen dürfen öffnen.
Handel und Reiseleistungen
Alle Geschäfte sind ohne Test und ohne Terminvereinbarung geöffnet.
Es gilt für alle Geschäfte eine Personenbegrenzung von 1 Kunde pro 10 m2 Verkaufsfläche.
Gastronomie
Die Außengastronomie mit fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen und Kontaktdatenerfassung zulässig. An einem Tisch dürfen Personen aus fünf Haushalten bzw. 100 Geimpfte/Genesene sitzen oder stehen.
Die Innengastronomie ist (auch mit Kegeln) mit fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen und Kontaktdatenerfassung ebenfalls geöffnet.
Räume für zulässige private Veranstaltungen dürfen incl. Verpflegung vermietet werden.
Beherbergung und Übernachtung, Tourismus
Private Übernachtungen (Ferienwohnung, Hotel Campingplatz, Zelt) sind mit negativem Test und Kontaktdatenerfassung zulässig.
Touristische Busreisen sind mit negativem Test sowie ohne Kapazitätsbegrenzung erlaubt, wenn alle Personen aus einem Kreis mit einer Inzidenz unter 35 kommen.
Handwerk, Dienstleistungen
Handwerks- und Dienstleistungsgewerbe (auch Sonnenstudios) können ohne Termin öffnen.
Körpernahe Dienstleistungen sind mit Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung möglich. Wenn der Kunde bei Dienstleistungen nicht dauerhaft eine Maske trägt, müssen Kunde und Dienstleister einen negativen Test haben.
Hinweis zum Thema Tests
Kinder bis zum Schuleintritt müssen keine Tests machen bzw. vorlegen. Ebenso müssen vollständig Geimpfte, Genesene der letzten sechs Monate sowie Genesene mit Erstimpfung keinen Test machen bzw. vorlegen.
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