Ab 31. März Maskenpflicht in Fahrzeugen für Personen verschiedener Haushalte

0
731

Im Kreis Steinfurt gilt ab Mittwoch, 31. März, 0 Uhr, eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Autos, wenn sich Personen aus verschiedenen Hausständen im Kraftfahrzeug befinden. Grund hierfür ist, dass in engen geschlossenen Räumen eine besonders erhöhte Gefahr der Ansteckung durch infektiöses Aerosol besteht.

Der Kreis Steinfurt hat diese Schutzmaßnahme im Einvernehmen mit dem NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erlassen, da die 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Steinfurt über 100 liegt und über die Notbremse hinaus zusätzliche Maßnahmen geboten scheinen – vor allem, weil das derzeitige Infektionsgeschehen nicht mit einzelnen großen Ausbruchsgeschehen (z.B. in Einrichtungen, Krankenhäusern, Unternehmen, Schulen etc.) in Verbindung steht, sich das Durchschnittsalter der infizierten Person merklich verringert hat, sich das Infektionsgeschehen im Kreis Steinfurt weiterhin sehr diffus gestaltet und auch nicht auf bestimmte Städte und Gemeinden im Kreisgebiet eingegrenzt werden kann. Die Ursache des zuletzt wieder steigenden Infektionsgeschehens liegt im Wesentlichen an der Ausbreitung der deutlich infektiöseren Mutation B.1.1.7 des Virus aus Großbritannien.

Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Verpflichtung ausgenommen. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gilt nicht für den Innenbereich von Einsatzfahrzeugen von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr und Katastrophenschutz. Für den Rettungsdienst hat der Kreis Steinfurt das Tragen von medizinischen Masken angeordnet.

Die Regelung ist bis einschließlich 18. April gültig.

Kommentieren Sie den Artikel

Die Kommentare werden erst nach Prüfung freigeschaltet. Kommentare ohne Hinweis auf den Verfasser (vollständiger Klarname) oder gar mit vorsätzlich falscher E-Mail-Adresse werden nicht veröffentlicht! Wir bitten Sie, bei Ihren Kommentaren sachlich zu bleiben und sich einer angemessenen Formulierung zu bedienen.

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Danke für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellst möglich bearbeiten.