Bücher, Zeitschriften, Gesellschaftsspiele, digitale Medien, Streamingdienst, Bibliothek der Dinge und vieles mehr – der Bestand und das Serviceangebot der Stadtbibliothek Emsdetten sind vielfältig und haben sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Auch die Benutzungs- und Gebührenordnung musste daher aktualisiert, vereinfacht und an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Hierdurch ergeben sich auch einige Neuerungen für die Nutzerinnen und Nutzer. Die aktualisierte Benutzungs- und Gebührenordnung wurde am 15. Juni 2023 vom Rat der Stadt Emsdetten beschlossen und tritt am 01. September 2023 in Kraft.
Leihfristen
Der Medienbestand der Stadtbibliothek ist groß und vielseitig. Um beim Ausleihen nicht den Überblick zu verlieren, werden die Leihfristen vereinfacht. Hier müssen sich die Kundinnen und Kunden ab September nur noch zwei Leihfristen merken: Bücher und Gesellschaftsspiele können für vier Wochen und alle anderen physischen Medien – wie beispielsweise der Bestand der „Bibliothek der Dinge“ – für zwei Wochen ausgeliehen werden.
Mahngebühren
Auch das Mahngebühren-System wurde überarbeitet und auf drei Mahnstufen reduziert. Aus Nachhaltigkeitsgründen erfolgt der Postversand dabei nur noch in der dritten Mahnstufe. Doch so weit muss es erst gar nicht kommen, denn durch die Möglichkeiten des Online-Kontos, der Erinnerungs-Mail und der Bibliotheks-App ist eine rechtzeitige und zeitunabhängige Verlängerung in den letzten Jahren immer einfacher geworden. Zudem kann selbstverständlich auch der Belegbon, auf dem die Abgabefristen aufgeführt werden, bei der Ausleihe weiterhin gedruckt werden.
Mitgliedschaften und Jahresgebühr
Die Stadtbibliothek bietet für viele Nutzende einen kostenlosen Jahresausweis an. Dieser gilt für:
- Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahren
- Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren
- Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleiter/In-Card (Juleica) der Stadt Emsdetten
- Jugendliche in anerkannten Freiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege, Bundesfreiwilligendienst, European Volunteer Service)
- Geflüchtete und Asylbewerber/innen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung
- Inhaberinnen und Inhaber einer Jubiläumsehrenamtskarte
- Mitglieder einer Institution für dienstliche Ausleihen
Außerdem wird ein ermäßigter Ausweis für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehungsweise dem Sozialgesetzbuch XII angeboten.
Neu ist, dass Erwachsene zukünftig die Auswahl zwischen zwei Modellen und dem neuen Schnupper-Ausweis haben:
Bibliotheks-Ausweis für ein Jahr
Bei dieser Variante endet die Mitgliedschaft nach einem Jahr und verlängert sich nicht automatisch. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen ihre Mitgliedschaft aktiv neu abschließen und können den Zeitpunkt hierfür frei wählen. Aufgrund des erweiterten Angebotes und des stetig wachsenden Medienbestands muss die Jahresgebühr bei den befristeten Mitgliedschaften von 15 auf 20 Euro für erhöht werden. Die Jahresgebühr kann – wie bisher – in bar, mit EC-Karte oder online gezahlt werden.
Bibliothek im Abo
Vielnutzende, die ihren Bibliotheksausweis nicht jährlich aktiv selbst verlängern möchten, können das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen und erhalten so die „Bibliothek im Abo“. Die Einrichtung erfolgt vor Ort direkt am Service. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch jeweils für ein Jahr und muss aktiv gekündigt werden. Besonders attraktiv: Der Jahresbeitrag beträgt hier weiterhin 15 Euro, da der Verwaltungsaufwand bei dieser Variante für die Stadtbibliothek insgesamt geringer ausfällt.
Für Unentschlossene
Wer sich noch nicht ganz sicher ist, die Stadtbibliothek erst einmal kennenlernen oder nur kurzzeitig nutzen möchte, kann ab September zunächst das 3-Monats-Ticket für fünf Euro in Anspruch nehmen. Der „Schnupper-Ausweis“ kann pro Person einmal genutzt werden.
Danke für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellst möglich bearbeiten.