Nachdem die Pflasterung im Stadtpark erweitert wurde, haben die Gärtnerinnen und Gärtner der Technischen Betriebe nun auch die angrenzenden Flächen neu bepflanzt. So empfängt der Stadtpark seine Besucherinnen und Besucher in neuem Glanz.
Auch Barbecue-Fans dürften sich freuen, schließlich steht der Grillplatz unter Berücksichtigung der Coronaauflagen wieder zur Verfügung. Damit dieser lange erhalten bleibt, wurde die Grillplatzordnung überarbeitet. Personen, die im Park grillen möchten, müssen den Platz bei dem Baubetriebshof der Stadt Emsdetten telefonisch (02572 953068 oder 02572 953063) oder persönlich in der Franz-Mülder-Straße 34 reservieren und bekommen den Schlüssel gegen eine Kaution von 50 Euro ausgehändigt. Im Falle von Verschmutzung der Anlage oder Verstößen gegen die Grillplatzordnung wird die Kaution einbehalten. Der Baubetriebshof der Stadt Emsdetten weist darauf hin, dass aus Brandschutzgründen nur der vorhandene Grill genutzt und mit Holzkohle befeuert werden darf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baubetriebshofes führen regelmäßige Kontrollen durch. (nachfolgend die Grillplatzordnung)
Nutzung der Grillanlage im Stadtpark
Die Reservierung der Grillanlage erfolgt über den Baubetriebshof, Franz-Mülder-Straße 34, Tel.: 953068 oder 953063.
Der Schlüssel wird nach Terminabsprache gegen eine Kaution in Höhe von 50,00 € ausgeliehen. Der Schlüssel kann einen Tag vorher bzw. an dem Freitag vor dem Wochenende während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr) abgeholt werden. Die Rückgabe hat einen Tag danach bzw. am Montag nach dem Wochenende zu erfolgen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, damit alle Besucher lange Freude an diesem Grillplatz haben:
- Die Anlage wird auf eigene Gefahr benutzt. Für alle Schäden, die während der Nutzungszeit entstehen, haften die Benutzer.
- Die Grillstelle darf nur mit Holzkohle befeuert werden.
- Das Grillen außerhalb der eingerichteten Feuerstelle ist nicht erlaubt. Mitgebrachte Grills dürfen nicht aufgestellt werden.
- Das offene Feuer muss dauernd beaufsichtig werden. Bitte löschen Sie die glimmenden Reste.
- Die Benutzer verpflichten sich, den Platz im Anschluss an das Grillen bis spätestens 21.30 Uhr in den Sommermonaten (bzw. 18:00 Uhr in den Wintermonaten) ordnungsgemäß zu
räumen und zu säubern. - Der Grill ist nach Benutzung abzudecken (Deckel) und darf nicht mit Wasser abgelöscht werden.
- Der Grillrost wird am nächsten Tag von unseren Mitarbeitern gereinigt.
- Werden die o. g. Hinweise nicht eingehalten, wird die Kaution in Höhe von 50,00 € einbehalten.
Vielen Dank für die Einhaltung der Regeln, auch im Namen der zukünftigen Besucher.
Die Corona-Schutzverordnung muss eingehalten werden!
Danke für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellst möglich bearbeiten.