Kreis Steinfurt untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern – Bußgelder bis 50.000 €

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Im gesamten Gebiet des Kreises Steinfurt ist es ab Freitag, 18. Juli 2025, verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Seen und Teichen zu entnehmen. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Steinfurt, die diese in ihrer Funktion als zuständige Wasserbehörde erlassen wird. Das Verbot gilt zunächst befristet bis zum 31. Oktober 2025.

Hintergrund für diese Maßnahme ist die anhaltende Trockenheit in der Region, die auf die geringen Niederschläge seit März dieses Jahres zurückzuführen ist. Auch einzelne lokale Niederschlagsereignisse in den vergangenen Wochen sorgten nur sehr kurzfristig für Entlastung.

Da eine Wetteränderung nicht absehbar ist, besteht die Gefahr, dass der ohnehin stark belastete Naturhaushalt weiter geschädigt wird – mit schwerwiegenden Folgen für Tiere und Pflanzen. In den vergangenen Wochen kam es bereits zu Fischsterben in verschiedenen Gewässern des Kreises, darunter die Steinfurter Aa und die Hopstener Aa. Ein wesentlicher Auslöser hierfür war auch der stark gesunkene Wasserstand.

Das Verbot betrifft sämtliche Formen der Wasserentnahme – unabhängig davon, ob es sich um den Gemeingebrauch, den Eigentümer- und Anliegergebrauch oder eine bestehende Erlaubnis handelt. Ausgenommen sind lediglich der Dortmund-Ems-Kanal, der Mittellandkanal sowie die Ems. Für Letztere hat die Bezirksregierung eine eigene Verfügung erlassen.

Somit ist nicht nur das Fördern großer Wassermengen – etwa zur landwirtschaftlichen Beregnung – untersagt, sondern auch das Entnehmen kleinerer Mengen zur Gartenbewässerung. Erlaubt bleibt lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.

Ziel der Verfügung ist, die ohnehin durch Trockenheit stark beanspruchten Gewässer vor weiterer Belastung zu schützen und die natürliche Wasserführung zu sichern.

Die Einhaltung des Verbots wird vom Kreis Steinfurt kontrolliert. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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