Weitere Meldungen aus der Polizeimappe – Zwei Fälle von „Quishing“-Betrug

0
296
(Symbol-Foto: pixabay)

Lengerich: Scheunenbrand – Ursache unklar

Am frühen Freitagmorgen (23.05.2025) sind Polizei und Feuerwehr über einen Scheunenbrand an der Straße Diepenbroickweg informiert worden.

Ein Anwohner entdeckte das Feuer gegen 01.10 Uhr und alarmierte die Rettungskräfte. Bei dem Brandobjekt handelte es sich um eine freistehende Bauernscheune, in der sich keine Tiere befanden. Die Feuerwehr konnte verhindern, dass die Flammen auf das angrenzende Wohnhaus übergriffen. Personen kamen bei dem Brand nicht zu Schaden. Zur Höhe des Sachschadens können noch keine Angaben gemacht werden.

Der Brandort wurde beschlagnahmt. Die Ermittlungen zur Brandursache laufen.

Lengerich, Saerbeck: „Quisching“-Betrug

Die Betrugsmasche „Phishing“, über die Kriminelle über Links an sensible Daten gelangen können, kennen viele. Recht neu ist eine verwandte Masche, das sogenannte „Quishing“. Dabei greifen die Betrüger über QR-Codes auf Zugangs- oder Zahlungsdaten zu und gelangen so an das Geld ihrer Opfer. In Lengerich und in Saerbeck hat es in dieser Woche zwei „Quishing“-Fälle gegeben:

In Lengerich wollte ein 22-Jähriger auf einer gängigen Handelsplattform im Netz eine Sammlermünze verkaufen. Ein Interessent schickte für die Zahlung einen QR-Code. Als der 22-Jährige diesen scannte, wurde ein mittlerer dreistelliger Betrag von seinem Konto abgebucht. Es hatte sich um einen manipulierten Code gehandelt.

Auch in Saerbeck wollte ein angeblicher Interessent etwas über eine Internetplattform kaufen. Eine 59-Jährige hatte dort einen Anzug zum Verkauf angeboten. Der Unbekannte sandte auch hier einen QR-Code zu. Die Geschädigte nutzte den Code – anschließend konnte der Betrüger auf die Bankdaten der Frau zugreifen. Es wurde ein niedriger vierstelliger Eurobetrag von ihrem Konto abgebucht.

Die Polizei Steinfurt warnt vor dieser Betrugsmasche. „Quishing“ setzt sich aus den Worten „QR-Code“ und „Phishing“ zusammen. Mit dieser Methode umgehen Betrüger bestimmte Sicherheitsüberprüfungen. Denn im Gegensatz zu Phishing-E-Mails, die von Antivirenprogrammen auf schädliche Links geprüft werden können, werden QR-Codes als Bilder erfasst, wodurch die darin enthaltenen Links oft nicht automatisch überprüft werden können. Daher ist es wichtig, dass Nutzerinnen und Nutzer besonders vorsichtig sind, bevor sie einen QR-Code scannen.

So schützen Sie sich vor dieser Masche:

  • Scannen Sie einen QR-Code nur, wenn Sie sich sicher sind, dass er seriös ist. Verwenden Sie möglichst einen QR-Code-Scanner, der die enthaltenen Informationen nicht direkt umsetzt, sondern zunächst anzeigt. Enthält der Code die Adresse einer Internetseite, lassen Sie diese nur dann öffnen, wenn Sie sicher sind, dass sie dem echten Anbieter gehört.
  • Nutzen Sie bei Kleinanzeigen im Internet die oft angebotene „Sicher zahlen“-Funktion, um sich vor Betrügern zu schützen. Achten Sie bei diesem Service auf die Einrichtung und den genauen Ablauf.
  • Nutzen Sie zum Schutz Ihrer eigenen Daten bei Passwörtern und auch beim Online-Banking immer eine Multi-Faktor-Authentifizierung. Hierbei fehlt den Kriminellen der zweite oder dritte Faktor, selbst wenn sie durch Phishing Ihre Daten erhalten haben sollten.

Kommentieren Sie den Artikel

Die Kommentare werden erst nach Prüfung freigeschaltet. Kommentare ohne Hinweis auf den Verfasser (vollständiger Klarname) oder gar mit vorsätzlich falscher E-Mail-Adresse werden nicht veröffentlicht! Wir bitten Sie, bei Ihren Kommentaren sachlich zu bleiben und sich einer angemessenen Formulierung zu bedienen.

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Danke für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellst möglich bearbeiten.