Grüne haben Fragen zur Kita-Situation

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(Foto: Schwegmann)

Wie bereits aus der vergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) berichtet, ist die Stadtverwaltung durch die Politik aufgefordert worden, zur möglicherweise bevorstehenden Schließung der Kindergärten in Hembergen und Sinninigen weitere Informationen beizusteuern, die der Politik einen umfassenden Einblick in die derzeitige und möglicherweise künftige Situation geben um hier an einer für alle zufriedenstellenden Lösuung zu kommen.

Heidi Winder-Gerresheim, Simon Hiller und Josef Berkemeyer legten jetzt der Jugendamtsleiterin Petra Gittner einen Fragenkatalog vor und bitten um baldige Beantwortung um hier eine Entscheidung finden zu können:

Rücklagen innerhalb eines Jugendamtsbezirkes

Es ist bekannt, dass Überschüsse, die über die 10 %-Rücklage hinausgehen, innerhalb eines Jugendamtsbezirkes zwischen den Einrichtungen eines Trägers ausgeglichen werden können.

  • Wie wird diese Möglichkeit derzeit in unserem Jugendamtsbereich umgesetzt?
  • Gibt es bereits Fälle, in denen ein solcher interner Ausgleich praktiziert wurde?

Jugendamtsübergreifender Rücklagenausgleich

  • Inwieweit wäre es rechtlich und praktisch möglich, einen Rücklagenausgleich auch jugendamtsübergreifend zuzulassen, um finanzielle Defizite von Einrichtungen außerhalb des Ursprungsjugendamtes innerhalb eines Trägers auszugleichen?
  • Gibt es hierzu Abstimmungen oder Empfehlungen auf Landesebene oder beim LWL?

Verfahren und Umsetzung

  • Sollte ein jugendamtsübergreifender Rücklagenausgleich möglich sein, welche konkreten Schritte müssten auf kommunaler Ebene eingeleitet werden, um dies umzusetzen?
  • Könnte die Verwaltung eine Einschätzung abgeben, ob hierzu ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich wäre?

Beteiligung der Träger

  • Wie beurteilen die betroffenen Träger in unserem Jugendamtsbereich diese Möglichkeit?
  • Gibt es seitens der Träger bereits Anfragen oder Bedarfe nach einer flexibleren Rücklagenverwendung?

Fragen zum Defizit

Die Berechnung der Verwaltung anhand der KGSt-Werte beruhte auf ca. 110 Std, während vom Träger (nach eigener Aussage in der JHA-Sitzung) nur die zugrunde gelegten  (99) Stunden abgedeckt werden.

  • Wie hoch fiele das jährliche Defizit circa aus, wenn die Stadt die Trägerschaft übernähme und ebenfalls nur die aktuell angebotenen und von den Eltern offenbar angenommenen 99 Stunden leistete?

Unter Berücksichtigung der abweichenden Stundenzahlen stellt sich die Frage, wie transparent die Berechnung des Defizit-Betrages dargelegt worden ist. Für die Stadt entstehen nicht unerhebliche finanzielle Belastungen und die Übernahme des Defizits muss ggü. anderen Trägern gerechtfertigt werden können.

  • Wie sehen die „belastbaren Berechnungen…“ aus, „nach denen das Defizit für den Betrieb der beiden Einrichtungen jährlich steigend ist“?
  • Wie passt diese Aussage zu der Verminderung des Defizits iHv 94.000 € für 2023/2024 (lt. Schreiben vom 02.04.2025) auf 57.000 € für das laufende Kita-Jahr?
  • Laut Schreiben vom 02.04.2025 scheinen sich die Defizite sehr unterschiedlich zu verhalten (Insbesondere bei St. Servatius finden sich Abweichungen von mehr als 20.000 € nach oben und unten).
  • Es steht zu befürchten, dass die Anmeldezahlen und damit auch die Kindpauschalen sinken, wenn das Auslaufen beschlossen wird und damit die Deckung der Betriebskosten ein höheres Delta aufweist.
  • Wie wurde dies, ggf auch bei Verzögerungen des Neubaus und einer damit verlängerten Übergangszeit, bei dem Ansatz des Defizits iHv 57.000 € berücksichtigt?
  • Kann die Defizitabdeckung gedeckelt werden, um eine unvorhergesehene Mehrbelastung für die Stadt zu vermeiden?
  • Wie kann sichergestellt werden, dass die Stadt die tatsächliche Berechnung des Defizitbetrages transparent nachvollziehen und somit ggf. auch gegenüber Anfragen weiterer Träger begründen kann?
  • Wurden Möglichkeiten erörtert die Voraussetzungen für den Zuschuss für einen Waldkindergarten iHv 15.000 € zu erhalten, um das Defizit zu verringern?
  • Wie schätzt die Verwaltung diese Möglichkeit insbesondere in Sinningen ein?
  • Wie kann der Umgang mit den offenbar ebenfalls defizitären zwei-gruppigen Kitas in der aktuellen Entscheidungsfindung sinnvoll berücksichtigt werden?

Fragen zur Trägerschaft

  • Besteht bei anderen Trägern bzw. den Elternschaften grds. die Bereitschaft und realistische Möglichkeit die Trägerschaft ab dem 01.08.2026 zu übernehmen?
  • Falls ja, wie schätzt die Verwaltung diesbezüglich Kosten (inklusive Sanierungsbedarfe der Gebäude) und Risiken sowie die Nachhaltigkeit der Trägerübernahme (insbesondere auch bei kommunaler Trägerschaft) ein?

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